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Unfähigkeit des DFA-Vorstandes erwiesen
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Franz Hornauer
Forenverantwortlicher


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 671
Wohnort: 83052 Bruckmühl/Mangfall

BeitragVerfasst am: 06.04.2009, 12:27    Titel: Unfähigkeit des DFA-Vorstandes erwiesen Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

von den Berichten des Wolfgang Fricke in seinem Funkmagazin halte ich nicht allzu viel, da es diesem eigen ist, seine eigene Wertvorstellung und indirekt Meinunung durch Herausstellen von Unwichtigem und manchmal auch Weglassen von Wichtigem, was so auf Tagungen besprochen worden war, in den Vordergrund seiner Meldungen zu stellen.

Wenn ich aber sowas lesen muß

Zitat:
DFA wiederholt Vorstandswahl

Die Deutsche Funk-Allianz (DFA) wiederholt die Wahl ihres Vorstandes.

Die Neuwahlen sind erforderlich, weil bei den Wahlen am 28. März 2009 Angelika Bestobka als Revisorin und in einem späteren Wahlgang als Schriftführerin in den Vorstand gewählt wurde. Dies widerspricht der Satzung der DFA, in der festgelegt ist, dass Revisoren nicht dem Vorstand oder dem Präsidium des Vereins angehören dürfen.

Nach Angaben des Vorsitzenden der DFA, Harald Westermann, finden die Neuwahlen am 16. Mai 2009 in Neustadt (Hessen) statt. Bis dahin bleibt der alte Vorstand im Amt.

- wolf -


dann liegt das garantiert nicht am Berichterstatter, sondern an der völligen Unfähigkeit des kompletten DFA-Vorstandes. Zu Zeiten einer Mitgliedschaft eines Franz Hornauer oder eines BPH in der DFA wäre soetwas garantiert nicht passiert.

Falsch dargestellt ist jedenfalls, daß bis zur nächsten Wahl der alte Vorstand im Amt wäre. Dazu müßte nämlich die vorausgegangene Wahl rechtskonform abgewickelt worden sein - wa sie nachweislich nicht ist. Somit fehlt dieser schon das Gültigkeitsmerkmal.

Wie lange muß sich die CB-Funkerschaft, welche die DFA ja vertreten will, solche Armutszeugnisse noch mitansehen müssen, ehe endlich der Schritt zur Auflösung der DFA wegen Unfähigkeit der heutigen Hauptakteure gegangen wird?

Seit dem Weggang von BPH (nach mir) hat die DFA sprichwörtlich in Sachen Funkervertretung "keine nasse Zeitung mehr zerrissen".

Kopfschüttelnde Grüße

Franz
_________________
- HF -
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BPH



Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 501
Wohnort: Buenavista del Norte (Teneriffa)

BeitragVerfasst am: 04.10.2009, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Interessierte!

Grandios toll hat ein "hanseatischer Luftikus" über die am "Tag der deutschen Zweiheit" stattgefundene ausserordentliche Mitgliederversammlung der DFA berichtet.

Zitat:
04.10.2009

Herbsttagung der DFA in Kempen (Rückblick)

Am Samstag, dem 3. Oktober 2009 fand in Kempen (Nordrhein-Westfalen) die Herbsttagung der Deutschen Funk-Allianz (DFA) statt.

An der Veranstaltung nahmen 11 stimmberechtigte Delegierte ("Abgeordnete") aus 8 Mitgliedsvereinigungen teil. Als Gäste waren u.a. Dieter Contzen (ehem. DCBD) und Christian Kaupert (AFD) erschienen. Insgesamt waren 21 Personen anwesend. Ausrichter der Tagung war die Mitgliedsvereinigung "Europafunker.de".

Der Vorsitzende des DAKfCBNF, Bernd Böhle, übersandte ein Grußwort, in dem er bedauerte, dass er aus beruflichen Gründen nicht erscheinen könne. Er wünschte der Versammlung viel Erfolg.

Als neues Mitglied wurde der Funkverein "Charly Tango" aus Lingen in die DFA aufgenommen. Die Aufnahme erfolgte einstimmig.

Der Vorsitzende der DFA, Harald Westermann, appelierte an alle Mitglieder, sich mehr an der Vereinsarbeit zu beteiligen. Der Vorstand sei nur das ausführende Organ, die Zuarbeit müsse von den Mitgliedern kommen. Westermann: "IHR seid die DFA!".

Harald Westermann berichtete von einer konstruktiven eQSO-Gesprächsrunde, die am 30. August auf dem Server www.eqso-cbpmr.de stattfand. In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, auf welche Weise Sprachfunknetzwerke wie eQSO oder FRN einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden können. Kritisiert wurden die Zwistigkeiten unter verschiedenen Serverbetreibern. Dies könne dazu führen, dass Interessenten abgeschreckt werden, von Sprachfunknetzwerken Gebrauch zu machen.

Für Heiterkeit sorgte ein von Westermann verlesener Beitrag aus einem Internet-Forum. Darin hatte der Betreiber von "CB-Radio", Burkhard Heid, behauptet, ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur habe ihn angerufen, die Arbeit von CB-Radio gelobt und seine Idee eines "Bundesausschusses CB-Funk" als "für die Verwaltung akzeptierbar" bezeichnet. Westermann sagte, er habe daraufhin mehrere Telefonate mit der Bundesnetzagentur geführt. Dort habe man über Heids Beitrag gelacht. Von einem Anruf wusste niemand etwas.

Westermann bedankte sich beim Pressesprecher Hans-Werner Hoppe für die Neugestaltung der DFA-Homepage. Hoppe verteilte dazu eine kleine Broschüre, in der die neue Homepage ausführlich beschrieben wird.

Einstimmig angenommen wurde ein Antrag auf Änderung der DFA-Satzung. Die Satzungsänderung hat zum Inhalt, dass der Vorstand und beauftragte Personen unter bestimmten Voraussetzungen (die über die derzeitige gesetzliche Regelung hinausgehen) von persönlichen Haftungsansprüchen freigestellt werden.

Diskutiert wurde der Vorschlag, Fördermitgliedern künftig ein "prozentuales Stimmrecht" einzuräumen, bei dem eine Stimme nicht voll, sondern nur zu einem bestimmten Bruchteil zählt.

Mathias Czaja berichtete über Aktivitäten der ECBF (Anmerkung: Gemeint ist die sog. "ECBF Warschau" unter der Leitung von Enrico Campagnoli). In dem ECBF-Markenrechtsstreit beim europäischen Marken-Registrierungsamt OAMI hat es eine Entscheidung gegeben: OAMI hat den Widerspruch der "ECBF Brüssel" gegen die Marken-Eintragung des Begriffs ECBF durch Enrico Campagnoli abgelehnt. Die "ECBF Brüssel" muss die Kosten in Höhe von 300 Euro tragen. Gegen diese Entscheidung kann sie erneut Widerspruch einlegen.

Kritik übte Mathias Czaja an dem Vorhaben des Europäischen Funkbüros ERO, Voraussetzungen für eine Leistungserhöhung von CB-Funkanlagen auf 4 Watt AM und 12 Watt SSB zu schaffen. Auf der Tagung einer ERO-Arbeitsgruppe im September in Tallin (Estland) war ein sog. "Technical Report" des europäischen Normungsinstituts ETSI durchgewunken worden. In diesem Report ist u.a. eine Störfestigkeitsuntersuchung von CB-Geräten beschrieben, die in einem Messlabor der BNetzA in Kolberg durchgeführt wurde. Diese Untersuchung hatte zum Ergebnis, dass CB-Funkgeräte auch bei einer Ausgangsleistung von 4 Watt AM bzw. 12 Watt AM keine nennenswerten Störungen in Geräten der Unterhaltungsindustrie verursachen.

Czaja ist der Auffassung, dass es sich bei dieser Untersuchung um ein "Gefälligkeitsgutachten" handelt , das für 30.000 Euro "gekauft" worden seien. Die Ergebnisse seien praxisfern, weil nur die Störfestigkeit von digitalen Geräten getestet worden sei. In den Haushalten seien aber noch zahlreiche analoge Geräte und Komponenten vorhanden, die eine geringere Störfestigkeit gegenüber CB-Funk-Aussendungen aufweisen.

Eine Erhöhung der zulässigen Sendeleistung auf 12 Watt in der Modulationsart SSB sei auch deshalb problematisch, weil für eine solche Funkanlage (sofern sie "ortsfest" ist) eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA erforderlich sei. Außerdem würde der Standort der CB-Anlage dann auch in der Standortdatenbank der BNetzA abrufbar sein.

Czaja regte an, dass sich die DFA mit dieser Problematik befassen solle.

- wolf -



© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (Art. 5 GG),
egal ob sich jemand durch die Inanspruchnahme dieses Rechtes als Dummkopf beweisen will oder nicht.


Mit freundlichen Grüßen
Burkhard P. Heid
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Franz Hornauer
Forenverantwortlicher


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 671
Wohnort: 83052 Bruckmühl/Mangfall

BeitragVerfasst am: 04.10.2009, 12:16    Titel: Unfähigkeit des DFA-Vorstandes erwiesen Antworten mit Zitat

Hallo Burkhard und Mitleser/innen,

zum Bericht im Funkmagazin habe ich zu einem kleinen Teilbereich bereits hier einen Kommentar gegeben.

Zum Schwachsinn, den Mathias Czaya mal wieder vom Stapel gelassen hat, werde ich mich eventuell später noch äußern.

Gruß

Franz
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BPH



Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 501
Wohnort: Buenavista del Norte (Teneriffa)

BeitragVerfasst am: 04.10.2009, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Fortsetzung!

Gewisse Formulierungen, die auf falsche Schlußfolgerungen schliessen lassen, sollten allerdings schon zur Beachtung und gewissenhaften Wertung in den Blickwinkel gestellt werden dürfen....!

Zitat:
Am Samstag, dem 3. Oktober 2009 fand in Kempen (Nordrhein-Westfalen) die Herbsttagung der Deutschen Funk-Allianz (DFA) statt.

Die Satzung der DFA enthält keinen Hinweis auf Verbandstagungen, die an bestimmten Jahreszeiten gebunden wären oder in diesen zeitlichen Rahmen stattzufinden hätten. Es gibt somit keine "Herbsttagung"!

Nach den gültigen Vereinsrecht kann es sich anlässlich von Vereins-/Verbandsinternveranstaltung nur um ordentliche oder ausserordentliche Mitgliederversammlungen handeln. Hierfür schreibt das Gesetz nur bestimmte Formalien (wie z.B. Einladungsfrist und rechtzeitige Vorlage einer Tagesordnung), welche zur Wirksamkeit einer Versammlung beachtet werden müssen, vor!

Zitat:
An der Veranstaltung nahmen 11 stimmberechtigte Delegierte ("Abgeordnete") aus 8 Mitgliedsvereinigungen teil. Als Gäste waren u.a. Dieter Contzen (ehem. DCBD) und Christian Kaupert (AFD) erschienen. Insgesamt waren 21 Personen anwesend.

Weshalb sich der Verfasser des Beitrages nicht an den DFA-Satzungsvorgaben orientiert und die dort als "Abgeordnete" benannten Delegierten abklassifiziert, ist jedenfalls nicht ergründbar.

Wenn jedoch tatsächlich 21 Personen bei der (ausserordentlichen) Mitgliederversammlung anwesend waren, ist nicht begründet nachvollziehbar, weshalb der "Berichterstatter" nur zwei "Gäste" namentlich hervorhebt.

Zitat:
Der Vorsitzende der DFA, Harald Westermann, appelierte an alle Mitglieder, sich mehr an der Vereinsarbeit zu beteiligen. Der Vorstand sei nur das ausführende Organ, die Zuarbeit müsse von den Mitgliedern kommen. Westermann: "IHR seid die DFA!".

Da der Vorsitzende der DFA seinen satzungsgemässen Verpflichtungen aus seinem übernommenen Amt nicht vollumfänglich nachkommt, geniesst die Benennung einer erfolgten Appelierung (für mehr Beteiligung an der Verbandsarbeit) ausnahmslos einen populistischen Charakter. Dies dient dazu, um von den begangenen Unzulänglichkeiten abzulenken.

Die zitierten Worte: "IHR seid die DFA!" beinhaltet jedoch tatsächlich einen Hinweis darauf, dass der DFA-Vorstand seinen Verpflichtungen deswegen nicht nachgekommen ist, weil von den Mitgliedern nicht "zugearbeitet" wurde. Dadurch jedoch, dass die durchgeführte Mitgliederversammlung beschlußfähig bestand, ergibt sich aber - im Gegensatz zur suggerierenden Berichterstattung - der Fakt, dass sich die Mitglieder zur Weisungserteilung mit Interesse eingefunden haben.

Wenn der DFA-Vorstand jedoch von der Mitgliederversammlung gefasste Beschlüsse zwischen den Mitgliederversammlungen nicht umsetzt, benötigt kein CB-Funker eine "Hofberichterstattung" einer irgendwelchen "Koryphähe" zum Selbstschutz der Vorstandsmitglieder.

Überdies obliegt die Leitung der Mitgliederversammlungen nicht dem Vorstand bzw. dem Vorsitzenden der DFA, sondern nach den Satzungsvorgaben dem Präsidenten der DFA, welcher die Versammlung eröffnen, leiten, die Worterteilung zu geben und diese zu schliessen hat. Nur der Präsident verfügt über das "Hausrecht" - und nicht der Vorsitzende. Der Vorsitzende darf folglich auch nur nach Worterteilung (z.B. für Abgabe des Tätigkeitsberichts und Beantwortung von Anfragen der Mitglieder an den Vorstand) sprechen und sich nicht der Sitzungsleitung ermächtigen, damit der Verlauf der Versammlung in dessen Sinn verläuft und er manipulierend eingreift. Ein solches Verhalten entspräche allerdings einer Vereinsdiktatur, welche von der Gesetzesgrundlage nicht gedeckt wird.

Ebenso kann kein Mitglied des Vorstandes einem "Revisor" dessen Prüfungsumfang vorgeben, weil ein Revisor von der Mitgliederversammlung den Auftrag erhalten hat, namens der Mitglieder die Arbeit des Vorstandes zu kontrollieren. Um dies ordnungsgemäß gewährleisten zu können, stehen Revisoren auch rechtliche sowie juristische Möglichkeiten zur Verfügung, ohne dass sich ein Vorstandsmitglied dagegen auflehnen könnte.

Zitat:
Harald Westermann berichtete von einer konstruktiven eQSO-Gesprächsrunde, die am 30. August auf dem Server www.eqso-cbpmr.de stattfand. In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, auf welche Weise Sprachfunknetzwerke wie eQSO oder FRN einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden können. Kritisiert wurden die Zwistigkeiten unter verschiedenen Serverbetreibern. Dies könne dazu führen, dass Interessenten abgeschreckt werden, von Sprachfunknetzwerken Gebrauch zu machen.

Hat der Tätigkeitsbericht des DFA-Vorsitzenden keine anderen Inhalte besessen...? Hierfür bedarf es jedenfalls keine Anberaumung einer "ausserordentlichen Mitgliederversammlung". Für die Notwendigkeit einer Durchführung schreibt die Satzung genaue Umstände bzw. Vorkommnisse, die keinen weiteren Aufschub dulden, vor. Oder besitzt die Versammlung nur den Zweck, dass sich die Mitglieder der DFA wieder einmal persönlich treffen sollten...???

Zitat:
Der Vorsitzende des DAKfCBNF, Bernd Böhle, übersandte ein Grußwort, in dem er bedauerte, dass er aus beruflichen Gründen nicht erscheinen könne. Er wünschte der Versammlung viel Erfolg.

Als neues Mitglied wurde der Funkverein "Charly Tango" aus Lingen in die DFA aufgenommen. Die Aufnahme erfolgte einstimmig.

Nett vom Vorsitzenden des DAKfCBNF, der DFA zu dem Treffen ihrer Mitglieder "viel Erfolg" zu wünschen. Da scheint ihm doch die durch "berufliche Gründe" begründete Abwesenheit eher ein willkommener Anlass zu bieten.

Die Aufnahme als Mitglied ist für den Funkverein "Charly Tango" jedoch satzungswidrig erfolgt, weil für die Aufnahme neuer Mitglieder nicht die Mitgliederversammlung, sondern eine anderes Gremium zuständig ist. Wenn die Zuständigkeit einer Mitgliederversammlung vom DFA-Vorstand aber zu einem satzungswidrigen Verhalten mißbraucht wird, lässt dies auf die Unqualifiziertheit des Vorstandes erkennen.

Zitat:
Für Heiterkeit sorgte ein von Westermann verlesener Beitrag aus einem Internet-Forum. Darin hatte der Betreiber von "CB-Radio", Burkhard Heid, behauptet, ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur habe ihn angerufen, die Arbeit von CB-Radio gelobt und seine Idee eines "Bundesausschusses CB-Funk" als "für die Verwaltung akzeptierbar" bezeichnet. Westermann sagte, er habe daraufhin mehrere Telefonate mit der Bundesnetzagentur geführt. Dort habe man über Heids Beitrag gelacht. Von einem Anruf wusste niemand etwas.

Nur weil der DFA-Vorsitzende während der Versammlung bekannt gegeben habe, nicht ermitteln haben zu können, von wem ich jenen Anruf erhalten hätte, glaubt der "hanseatische Luftikus" Glauben dafür machen zu können, das Verlesen eines im Internet verbreiteten Beitrages hätte "Heiterkeit" erzeugt. Aus welchem Grunde dieser Umstand allerdings in einer Berichterstattung über eine Mitgliederversammlung Erwähnung fand, dürfte hinblickend auf die in der Vergangenheit mehrfach nachgewiesenen "Falschberichterstattungen" (in jenem "Koryphähen-Magazin") nicht schwerlich zu erraten sein, wobei schon öfters deutlich gemacht wurde, welche wesentlichen Merkmale für eine Behandlung durch jenen "Hobby-Journalist" unterschlagen wurden.

Zitat:
Einstimmig angenommen wurde ein Antrag auf Änderung der DFA-Satzung. Die Satzungsänderung hat zum Inhalt, dass der Vorstand und beauftragte Personen unter bestimmten Voraussetzungen (die über die derzeitige gesetzliche Regelung hinausgehen) von persönlichen Haftungsansprüchen freigestellt werden.

Nun ja - Änderungen in der Satzung erscheint bei der DFA überhaupt ein Phänomen zu sein.

Unter dem Maßstab "wir hatten eine Lösung, aber die passte nicht zum Problem" wurde in der Zeit ihres Bestehens von der DFA schon sehr häufig die Satzung "angepasst", obwohl es eigentlich keine verbindliche Voraussetzungen hierfür gab. Aber Hauptsache war und ist, man macht ein Thema wichtig, um eine Bedeutsamkeit eines Handelns untermauern zu können.

Aber sich mit der eigentlichen Aufgabe zu befassen und die Grundlage unangetastet zu lassen, nimmt man innerhalb des DFA-Vorstandes jede Gelegenheit wahr, Belangloses zu forcieren und in den Vordergrund zu stellen. Auf die Umsetzung von Beschlüsse der Mitgliederversammlung verzichtet der DFA-Vorstand vorsätzlich dadurch, indem jene Inhalte künftig verschwiegen werden und die Sache versickern gelassen wird.

Eine Entlastung könnte daher unter verantwortungsbewusster Rechtsbeachtung somit für die Mitglieder des DFA-Vorstandes von einer Mitgliederversammlung der DFA e.V. niemals erfolgen!
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Auf ein weiteres Eingehen jener "Berichterstattung" kann ich daher getrost verzichten, weil schon dokumentarisch festgestellt worden ist, dass es für das Abhalten einer "ausserordentlichen Mitgliederversammlung" keine satzungsbezogenen Gründe gegeben hat. Mit einer Würdigung innerhalb einer "Berichterstattung" in einer - fragwürdigen - internetten Publikation wird auch keine Bedeutsamkeit hinsichtlich eines Wahrheitsgehalts oder Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit bei irgendwelchen Veranstaltungen hergestellt.

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Mit freundlichen Grüßen
Burkhard P. Heid
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Franz Hornauer
Forenverantwortlicher


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 671
Wohnort: 83052 Bruckmühl/Mangfall

BeitragVerfasst am: 09.01.2010, 03:49    Titel: Unfähigkeit des DFA-Vorstandes und seines Technik-Beraters Antworten mit Zitat

Nun ist nicht nur die Unfähigkeit des gesamten DFA-Vorstandes, sondern auch seines Technik-Beraters ein weiteres male beweisfähig vorgetragen worden.

Auf den Internetseiten der Deutschen Funk-Allianz (DFA e.V.) wird derzeit wieder einmal ohne überhaupt die Meinung der einzelnen Verbandsmitglieder zum Thema eingeholt zu haben, die Interpretation eines einzelnen Funkamateurs mit Namen Matthias Czaya einfach als Verbandsstandpunkt übernommen und der Öffentlichkeit präsentiert. Und ein weiteres mal zeigt sich, daß Obrigkeitshörigkeit, gepaart mit mangelhaftem technischen Wissen in Verbindung mit Wichtigtuerei dem eigentlichen Ansinnen des Großteiles aller CB-Funker sicherlich nicht entspricht. Wenn dann der komplette DFA-Vorstand eine solche Stellungnahme auch noch veröffentlichen läßt, ist dessen Qualifikation für das übernommene Amt beweisfähig in Frage gestellt.

So ist es folglich wieder einmal vonnöten, daß ich meine Ansichten zu diesem Thema (gerade weil ich die DFA auch von innen kenne) hier kommentierend einbringe.


Zitat:
05.01.2010 "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." sieht 12 Watt (PEP) für den CB-Funk skeptisch


Die DFA insgesamt sicherlich nicht, weil der Großteil der derzeitigen Mitglieder der DFA nicht den zu einer Beurteilung der Sachlage erforderlichen technischen Wissenshintergrund hat. Und derjenige, der für die DFA hier sich in Position brachte, hat mir gegenüber auch schon mehrfach bewiesen, daß noch dringender Aktualisierungsbedarf seines Wissensstandes bei technischen Grundsätzlichkeiten wie z.B. dem Aufbau von Antennenfeldern vonnöten ist. Aber gegenüber technischen Laien kann man als Funkamateur leicht wirres Zeug zum Besten geben - die merken es ohnehin nicht.

Zitat:
Kassel (HaWe/ Ho) *

Die "Deutsche Funk-Allianz (DFA) e.V." sieht den Vorstoß der Arbeitsgruppe Frequenzmanagement in der CEPT für den CB-Funk europaweit eine Sendeleistung von 12 Watt (PEP) für SSB-Modulation !: Single Side Band (Einzelseitenband). SSB ist eine Modulationsart, bei der entweder das obere Seitenband (USB) oder das untere Seitenband (LSB) herausgefiltert wird. Im Gegensatz zu AM wird bei SSB nur ein Seitenband übertragen. Dies hat zur Folge, dass man das andere Seitenband nicht verstärken muss und deswegen mehr Leistung für das verbleibende Seitenband genutzt werden kann. SSB - Single-Side-Band - Sendeart J3E = Einseitenband mit unterdrücktem Träger - 4 Watt Sendeleistung für den Bereich der BRD als äußerst skeptisch an.

Mathias Czaya, Beirat für Recht und Technik in der DFA und "Second Vice President" der Citizen's Band Federation (ECBF)", sieht, neben juristischen Fragen, noch weitere zukünftige Problematiken:

- SSB ist nicht für den Betrieb in Kraftfahrzeugen sinnvoll, da ständig über den Clarifier "nachgeregelt" werden muss, was die Aufmerksamkeit des Fahrers erfordert.


Das ist Blödsinn. Die heutigen Funkgeräte sind alle PLL-gesteuert und wandern auch bei Temperaturschwankungen von 10 ° Celsius nur unwesentlich von ihrer Sendefrequenz ab. Somit muß man auch nicht ständig, wie das früher bei freischwingenden Oszillatoren oft der Fall war, ständig am Clarifier beim SSB-Betrieb nachregeln. Außerdem bedienen erfahrene Funker ihr Funkgerät auch völlig blind, ohne überhaupt auf das Gerät sehen zu müssen. Wer als Verband der CB-Funker solche Dinge überhaupt erst zur Sprache bringt und damit sich von einem Funkamateur die eigenen Möglichkeiten von Verbesserungen für alle CB-Funker schlechtredet, der kann nicht alle Tassen im Schrank haben.

Zitat:
Die Unfallgefahr ist zu groß, zudem die Versicherungen im Falle eines Unfalles mindestens eine Teilschuld annehmen. Der CB-Funkbetrieb könnte daher, ebenso wie der Handybetrieb, untersagt werden sowie ggf. unter Geldstrafe gestellt werden. Wenn CB-Funkgeräte in KFZ nur noch auf den Parkplätzen betrieben werden können - nicht aber während der Fahrt - stellt dieses das Ende des mobilen CB-Funks dar.
Somit wäre Dieter Löchter, sowie alle, welche eine höhere Leistung im CB-Funk unter diesen Vorraussetzungen fordern, als "Totengräber des mobilen CB-Funks" zu bezeichnen.


Wenn der Mensch spinnt, dann gibt er Zeichen. Gell Herr Czaya! Und der letzte Absatz war gerade ein deutliches Zeichen. Diesem dummen Geschwätz nach dürfte kein Fahrzeuglenker mehr während der Fahrt Radio hören, das Navi bedienen, die Fahrzeuglüftung bedienen, mit der Beifahrerin sprechen, im Auto rauchen usw. Man kann alles übertreiben.

Zitat:
- Es ist zudem keinesfalls als sicher anzunehmen, dass die Internet-Rückkanäle in Richtung der Kabel-Internet-Provider genügend gegen Störsignale geschützt sind, da sich die Daten-Rückkanäle im Bereich des CB-Funkbandes befinden. Auch die EU siedelt den Verbraucherschutz in Internet hoch an und beschloss die Gründung der "GEREK" am 22.11.2009 an (siehe Amtsblatt der EU vom 10.12.2009: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1966&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en ).


Gerade für die Fernsehverkabelung gibt es schon lange scharfe technische Vorschriften, was das Schirmungsmaß usw. angeht. Vielleicht sind derlei Dinge am Herrn Czaya nur spurlos vorübergegangen? Außerdem kann es ganz gewiß nicht das Problem der DFA sein, wenn einzelne Fernsehantennen - bzw. -Kabelanlagen nicht den aktuellen technischen Vorschriften entsprechen. Wenn hier Störungen verursacht werden, dann machen sicherlich die popeligen 5 dB mehr Pegel das Kraut nicht fett. Aber Czaya erweist sich in konsequenter Fortführung seiner Lernresistenz als inkompatibel mit einem Verbandsvertreter für die Ziele der CB-Funker.

Zitat:
- Es besteht außerdem die Gefahr einer Störung über die HF-Eingänge der Unterhaltungsgeräte wie Videorecorder, TV-Empfänger, Pay-TV-Decoder usw. .


Ach, Herr Funkamateur Czaya: Diese Gefahr besteht auch bei 500 Milliwatt in AM. Aber auch Rundfunkgeräte und Fernsehgeräte unterliegen aktuellen Störstrahlungsnormen, sonst bekommen die nämlich kein CE-Zeichen. Und wenn sich im praktischen Betrieb herausstellt, daß Störungen durch z.B. 12 Watt SSB-Funker vorhanden sind, dann wird sicherlich auch die Einhaltung der entsprechenden Normen bei den Empfangsgeräten überprüft. Und wenn natürlich Murkser z.B. Koaxialkabel mit Lüsterklemmen verbinden oder mehrere Antennenableitungen ohne Splitter einfach parallelschalten, dann nützen auch technische Vorschriften wenig. Da wird immer im Einzelfall die Anlage zu begutachten sein. Ich hab jedenfalls in der Vergangenheit genügend Murks, den "Fachleute" (Meisterbetriebe) verbrochen haben, schon gesehen und behoben.

Zitat:
In dem "TR 102626"-Papier der ETSI werden diese Bildstörungen erwähnt, sie werden jedoch "schön geredet".


Demzufolge müßte man - um des Funkamateurs Czaya Sorgen zu minimieren - auch den Funkamateuren nur eine maximale Sendeleistung von 4 Watt bei SSB zugestehen oder wie? Wie verblendet muß man als Funkamateur eigentlich sein, um bei CB-Frequenzen 12 Watt SSB Hüllkurvenspitzenleistung als potentielle Störgefahr zu sehen, aber in allen Amateurfunk-Kurzwellenbändern einschließlich dem den CB-Funkern benachbarten 10-Meter Band bei 28 MHz über 100 Watt SSB ohne Probleme betreiben zu wollen?

Zitat:
Aus dem Amateurfunk ist bekannt, dass durch die abgestrahlten Funksignale durchaus auch Unterhaltungseletronische Geräte massiv beeinflusst werden können. Dieses wäre hier auch zu befürchten.
Ebenso können Störungen in Video-Überwachungsanlagen (z.B. Videoübertragungen von der Haustüre durch eine ungeschirmte Zweidrahtübertragung) oder auch bei Audioanlagen (Stereoanlagen) auftreten.


Natürlich können die auftreten. Wie ich einige Zeilen weiter oben geschrieben hatte, auch schon bei deutlich kleineren Leistungen als 1 Watt. Aber wenn solche Störungen auftreten, ist meist die Viedoüberwachungsanlage oder die Audioanlage nicht den Störstrahlvorschriften entsprechend gefertigt bzw. betrieben. Man kann doch als Vertreter eines Funkverbandes nicht das Konsumergeraffel, welches nicht mal den minimalsten technischen Vorschriften entspricht, als Referenz für seine Störbeeinflussungsbefürchtungen benennen um ja das gewünschte Ziel der allermeisten CB-Funker zu behindern, von lächerlichen 4 Watt SSB auf 12 Watt SSB gehen zu dürfen. Wie naiv ist denn Mathias Czaya heute immer noch, nachdem mehr als nur 50% aller CB-funkenden LKW-Fahrer schon seit mehr als 20 Jahren regelmäßig mit Sendeleistungsverstärkern mit 30 Watt und mehr werkeln und dennoch kaum Störungen bekannt geworden sind?

Zitat:
Die DFA e.V. empfiehlt daher dringendst, erweiterte Prüfungen hierzu durchzuführen. Schließlich muss ja Fa. President, welche das Projekt "Mehr Leistung für die CB-Funker" seit vielen Jahren vorantreibt, den Nachweis erbringen, dass die erhöhte Leistung keine Störungen in anderen elektronischen Geräten hervorruft.


So ein dummes Geschwätz liest man wirklich selten. Kann denn bei der DFA diesen kreischenden Papagei keiner in seinen Käfig zurückstecken?

Zitat:
Störungen durch CB-Funkgeräte würden uns in unerwünschte Gegnerschaft zu 38 Mio. Rundfunk- und Fernsehhaushalten bringen, welche einen Anspruch auf ungestörten Fernsehempfang haben. Dieses kann keineswegs Ziel einer seriösen und vernünftigen CB-Funkpolitik sein.


Guten morgen, liebe Sorgen. Seid ihr auch schon alle wach? Hallooooo! Derlei Störungen wären längst Alltag, weil sich meiner Erfahrung nach gut die Hälfte der mobilen CB-Funker ohnehin nicht an die 4 Watt Strahlungsleistungsgrenze hält. Und diese Grenze wird nicht selten um mehr als 10 dB überschritten. Und soviel mobilfunkkritisch vorverblödete Menschen gibts nun in Deutschland auch nicht, daß da gleich mehrere Millionen Haushalte als CB-Funker-Gegner ausgemacht werden könnten. Aber bei Czaya war das ja immer schon so: Wenn ein Schreibtischtäter-Beamter technischen Unsinn schwätzt, dann ist das für Czaya bereits verkündetes Gesetz. Ihn als Funkamateur betrifft das ja nicht, denn er kann ja seine AFu-Gerätschaften mit den dort erlaubten Leistungen verwenden. Und die CB-Funker muß man immer schön klein halten.

Zitat:
- Des weiteren sind uns aus der Vergangenheit Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkstrahlung bekannt, welche sehr motiviert und klagefreudig sind. Die DFA e.V. hat sich in der Vergangenheit hierzu mehrfach positiv engagiert und um ein entspanntes Verhältnis zwischen den Bürgerinitiativen und den CB-Funkern gerungen. Der CB-Funk, als mögliche kostenlose Alternative zum Mobilfunk, würde dann nicht mehr akzeptiert werden.


Das ist doch schon wieder nichts weiter als Dummgeschwätz. Wo hat denn Czaya jemals den schwachsinnigen und völlig unbegründeten Forderungen von mobilfunkkritischen Bürgerinitiativen Paroli geboten?

Wo??

Bei solchen Diskussionen müssen Argumente - sprich Fakten - her und eben keine Hirngespinste von Dampfplauderern.

Zitat:
Ein neues Problem für die CB-Funker werden die eigenen Standortdaten sein, welche im Zentral-Kataster der Bundesnetzagentur für jedermann abrufbar sein könnten.


Wieso das denn? Weil da ein Standort mit einer bestimmten Strahlungsleistung genehmigt worden ist? Ja und?

Zitat:
Daher kann es eine Reihe neuer zukünftiger Kläger geben, welche plötzlich an Kopfschmerzen, Unwohlsein, Schlafstörungen, Kreislaufstörungen usw. leiden. Diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden dann zukünftig auch den standortbekannten CB-Funkern mit der höheren Sendeleistung angelastet.


Eine noch dümmere Argumentationskette als diese hier von einem Vertreterverband der Funker habe ich noch nie gelesen. Das ist ja bereits verbandsschädigend, was Herr Czaya hier an krankem Gedankengut zum Besten gibt.

Zitat:
Die derzeitige Regelung des CB-Funks ist so gestaltet, dass weder der Standort, noch der Namen des Betreibers öffentlich bekannt ist. Nicht einmal die BNETZA verfügt über diese Daten, da der CB-Funk über eine Allgemeinzuteilung für die Frequenznutzung geregelt ist. Nicht erhobene Daten sind der beste Schutz vor Datenmissbrauch - auch innerhalb der Behörden (Umweltministerien, Baubehörden usw.).


Das war damals unter anderem auch meine Absicht, als ich für die DFA die Begründung an den Bundeswirtschaftsminister formulierte, mit welcher die damalige Genehmigungs/Kostenpflicht in der Folge - entgegen der damaligen Beabsichtigung der Politik, alle CB-Funkgeräte (auch die reinen CEPT-Geräte) gebührenpflichtig werden zu lassen - für alle 40/80-Kanalgeräte mit 12 Kanälen AM zu Fall gebracht wurde. Da kann man nun wirklich auf die Hinweise von Herrn Czaya völlig verzichten. Denn die sind kontraproduktiv.

Zitat:
- Die DFA e.V. befürchtet, dass durch die Zunahme der potentiellen Kläger, welche aus 38 Mio. gebührenpflichtigen Fernsehhaushalten sowie ca. 40 Mio. Internethaushalten bestehen kann, eine Klagewelle wie auch ein möglicher finanzieller Ruin auf die betroffenen hobbytreibenden CB-Funker aufkommen kann.


Wenn es so ist, am besten die DFA sofort auflösen! Ich sag mal wieder nur: Wenn der Mensch spinnt, dann gibt er Zeichen!

Zitat:
Es ist wahrscheinlich, dass jeder mässige Rechtsanwalt die überprüfbare Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verlangen kann.


Das war schon immer so und auch eine Leistungserhöhung von 4 Watt auf 12 Watt bei SSB ändert daran exact gar nichts.

Zitat:
Die DFA sieht sich in solchen Fällen - im Gegensatz zu früher - nicht mehr in der Lage, den CB-Funker hier sinnvoll zu unterstützen, da die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ein berechtigtes Verlangen ist.


Daß die DFA seit dem Weggang von HF und BPH dazu ganz gewiß aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage ist, beweist sich kontiunierlich seit dem Jahre 2006, als im Frühjahr auch BPH wegen der ständigen Verbandskapriolen und satzungswidrigen Eigenmächtigkeiten des Vorstandes die DFA verlassen und die Ehrenpräsidentschaft zurückgegeben hatte.

Zitat:
Da spielen die "Totengräber" mit Feuer, offensichtlich ohne sich der Folgewirkungen für den CB-Funk bewußt zu sein.


Wenn Dummheit weh täte, müßten einige Herren der DFA öfter laut schreien. Die Anspielung auf Dieter Löchter bezüglich des "Totengräbers", der sich unzulässig als Präsident der ECBF selbst tituliert, aber kein Mandat besitzt, kann Herr Czaya stecken lassen. Viel sinnvoller wäre es, wenn die DFA als Mitgliedsverband der ECBF mit ihrem Präsidenten Campagnoli eben Herrn Campagnoli mal ordentlich Feuer unter dessen Hintern machen würde, endlich mal juristisch gegen die lange schon aus der ECBF ausgeschiedenen Mitglieder vorzugehen und denen jegliches Auftreten im Namen der ECBF unter Androhung von Strafe untersagen zu lassen. Und dann auch dem ETSI und anderen wichtigen Einrichtungen schriftlich die Mitteilung zu machen, daß die Herren ..... nicht mehr für die ECBF tätig sind. Aber bei so einfachen Dingen läßt man ja in der DFA die Zügel stets schleifen, nur um des Harmoniebedürfnisses wegen. Wenn aber dann die Koryphäe Löchter mit seinem Lug-und Trugspiel weiterhin mit finanzieller Unterstützung der Fa. President so weitermacht, als wäre er der rechtmäßig ins Amt gekommene Präsident der ECBF, dann muß man als Insider der Verbandszene auch noch solchen Bullshit von Czaya lesen.

Aber Czayas Schwachsinn nimmt ja immer noch kein Ende:

Zitat:
- Der DFA e.V. ist im Laufe der letzten Jahre keine LKW-Fahrervereinigung bekannt geworden, welche eine Erhöhung der CB-Funkleistung forderten. Es wird vermutet, dass diese Behauptung aus der PR-Abteilung eines französischen Funkgeräteherstellers stammt.


Das spielt doch überhaupt keine Rolle, wer die Leistungserhöhung fordert. Diese Forderung ist richtig und jede Einzelperson, die sie fordert, ist damit unterstützenswert. Leider ist aber die Löchter-Fraktion eine reine Mogelpackung - bislang immer noch ohne Legitimation, Vertretungsrechte Dritter wahrzunehmen. Der "Formalkram" und damit gesetzliche Anforderungen werden von dieser nach wie vor ignoriert.

Unabhängig davon haben auf der einen Seite unsere Hirnsparpolitiker technischen Hochfrequenz-Müll in Form von Powerline zugelassen, ohne die fatalen Auswirkungen im Kurzwellenband zu bedenken. Und wenn die Grund-Störpegel durch solchen technischen Unfug durchschnittlich steigen, braucht der CB-Funker auch mehr Sendeleistung, um bei seiner benachbarten Gegenstation noch über den nun durch Verschulden von Hirnsparpolitikern und Verschlafen auch der BNetzA bei solchen Murksregulierungen höheren durchschnittlichen Störpegeln und den dadurch mutwillig verursachten geringeren Signal/Geräuschabstand auch weiterhin im Funkkontakt bleiben zu können. Mehr Störpegel auf Kurzwelle durch mangelhaft gefilterte Schaltnetzteile usw. machen zusätzlich auch bei den CB-Funkern eine Leistungserhöhung erforderlich. Genau deshalb ist eine solche Forderung, auch wenn sie von Mandatsbetrügern kommt, nötig und auch unterstützenswert. Das Verbandsgekläffe von Herrn Czaya und der DFA hat hier generell hinter unbedingt nötigen Forderungen zurückzustehen.

Zitat:
Außerdem ist zu fragen, warum keine LKW-Elektronik auf die Betriebssicherheit bei Einflussnahme durch höhere HF-Leistung im CB-Funkband geprüft worden ist. Diese Fragestellung ist natürlich auch im Hinblick auf die PKW-Elektronik zu beachten. Möglicherweise wäre dieses dann auch eine "Umsatzbremse" für CB-Funkgeräte mit höherer Sendeleistung.


Diese Fragestellung obliegt aber nicht dem kreischenden DFA-Papagei, sondern der Genehmigungsbehörde. Und die macht ihre Arbeit schon. Keine Sorge.

Zitat:
- Ein weiteres Argument gegen eine Leistungserhöhung sind die immer mehr werdenden HF-Gateways !: ... nennt man die Hardware, welche sich aus CB-Fun/kgerät, Kopplungselektronik und Computer zusammen setzt. Dieses ermöglicht eine Sprechverbindung über das Internet mit anderen CB-Funk-Gateway's sowie mit angeschlossenen PC-Nutzern., welche erst durch die Arbeit der DFA e.V.offiziell zugelassen wurden.


Nicht durch die Arbeit der DFA, sondern durch meinen gepfefferten Kommentar von damals wurden die zunächst ein Verbot aussprechenden Unterabteilungen der BNetzA von deren Leitung korrigiert. Das Verbot war ja teilweise bereits von einigen Dienststellen der BNetzA ausgesprochen. Damals hörte man aber von Czaya gar nichts zu diesem Thema. Und heute kommen solche Selbstbeweihräucherungssprüche ausgerechnet von ihm.

Zitat:
Durch den immer noch weiter betriebenen ständigen Ausbau der HF-Gatewaynetze ist es bereits jetzt möglich, von vielen Standorten in der BRD mindestens ein HF-Gateway mit 4 Watt Sendeleistung zu erreichen.


Das ist doch Blödsinn in Reinstform, werter Herr Czaya. Und es hat mit der Leistungserhöhung von 4 auf 12 Watt SSB absolut gar nichts zu tun.

Zitat:
Aus ordnungspolitischer Sicht der DFA war es besonders wichtig, eine Regelung für HF-Gateways zu ermöglichen, damit der Gebrauch von illegalen Sendeverstärkern ("Brenner") drastisch eingeschränkt wird. Dieses hielt die Störungsmeldungen im CB-Funk, im Vergleich zu den Vorjahren, erstaunlich klein.


Das mit Verlaub, ist schon wieder nichts als barer Unsinn. Die Anzahl der verwendeten Brenner wurde in den letzten Jahren nicht weniger. Das kann jeder feststellen, der regelmäßig auf den CB-Frequenzen zuhört und dabei sein S-Meter im Blick hat. Warum die Störungsmeldungen weniger geworden sind, liegt an der Tatsache, daß uralte Empfangsgeräte/Verstärker/elektronische Geräte mehr und mehr durch neuere, die strengeren Einstrahlvorschriften entsprechen müssen, ersetzt worden sind. Mit den Sprachgateways hat das nun wirklich gar nichts zu tun.

Zitat:
Bei einer Heraufsetzung der nominalen Sendeleistung von 12 Watt (PEP) (das dreifache der derzeit erlaubten Leistung) erwartet die DFA e.V. eine sprunghafte Erhöhung der Störungsmeldungen, da die 12-Watt-Geräte dann auch im Feststationsbetrieb laufen werden.


An diesem Satz beweist sich, wie weit entfernt von der Praxis Herr Czaya tatsächlich ist. Nochmal: Seit mehr als 20 Jahren verwenden mehr als die Hälfte aller LKW-Fahrer Sendeleistungsverstärker. Die kleinsten davon mit 30 Watt. Und die fahren auch regelmäßig an allen möglichen Empfangsgeräten unmittelbar im Sendebetrieb vorbei. Beim Feststationsbetrieb ist üblicherweise die Sendeantenne deutlich weiter von den zu störenden Geräten entfernt - so denn die Antenne fachgerecht errichtet ist. Und ob die nun mit 25 Watt ERP strahlt, oder mit 75 Watt ERP, ist völlig egal. Die knapp 5 dB Pegelunterschied sind bei der Störungsproblematik eher selten wirklich ausschlaggebend. Wenn sie ausschlaggeben sind, dann muß hald eben die Antenne einige Meter höher oder an einem anderen Aufbauort installiert oder ggf. in diesem Spezialfall die Sendeleistung reduziert werden. Wo bitte ist das Problem, welches mit einer generellen Genehmigung zu tun hätte? Und wenns in der Praxis so schlimm wäre, wie uns Czaya hier weiszumachen versucht, dann dürfte kein Funkamateur ohne Probleme im Kurzwellenband auf SSB auch nur mit 20 Watt unterwegs sein. Da werden aber regelmäßig deutlich höhere Leistungen benutzt. In der Nähe von starken Kurzwellensendern, wo nicht selten mit mehreren 100 Kilowatt Strahlungsleistung gesendet wird, müßten im Umkreis von vielen Kilometern grundsätzlich alle Bewohner nach Czaya's Herumgejammere arge Probleme haben, was nachweislich ebenfalls nicht der Fall ist.

Zitat:
Wäre ernsthaft ein ausschließlicher Mobil-Betrieb mit 12 Watt PEP gewünscht, müsste ein offizielles Verbot der Geräte für den Heimstationsbetrieb ausgesprochen werden.


Und solch ein Vorschlag kommt von einem Verband, der die CB-Funker gegenüber Politik und Verwaltung vertreten soll. Der deren Entfaltungsmöglichkeiten fördern und Rechte wahren soll. Mein lieber Herr Gesangsverein. Soviel geistigen Müll in einer Verbandsveröffentlichung liest man selten. Herr Czaya ist wahrscheinlich auch der Meinung, wenn er in 20 Metern Entfernung des Nachts von einem Autoscheinwerfer mit 60 Watt Leistungsaufnahme der Halogenbirne bestrahlt wird, daß er dann Strahlenschäden davon trägt. Seinem Geschwätz nach muß man das annehmen. Er beweist mit solchen Stellungnahmen, daß ihm die nötige Erfahrung und auch teilweise das zugrundeliegende Fachwissen fehlt.

Zitat:
Die DFA e.V. vertritt die Ansicht, dass die gesamte Diskussion über eine Erhöhung der Sendeleistung im CB-Funk von einem großen französischen Funkgerätehersteller vorangetrieben wird.
Der DFA e.V. liegen Dokumente vor, welche u.a. nachweisen, dass von dieser Firma in den letzten Jahren hohe finanzielle Mittel in Richtung der ECBF-"Brüssel" geflossen sein könnten.
(Der ECBF-Präsident Enrico Campagnoli veröffentlichte eines der Dokumente auf seiner Internetseite unter http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract1.doc bzw. http://www.europeancbfederation.eu/ECBF_secrcontract2.doc .
Diese zeigen finanzielle Zuwendungen des Jahres 1991 auf.)
Diese Zuwendungen wären, nach Kenntnis der DFA e.V., ein Statutenverstoß gegen die Richtlinien der ECBF (Details dazu unten in der Infobox.)
Nach Aussage des ECBF-Präsidenten Enrico Campagnoli ist dieses der Hauptgrund gewesen, warum er im Jahre 2006 die ECBF handlungsunfähig machte, um, gemeinsam mit der DFA e.V., der französischen FFCBL, der österreichischen ACBA, der italienischen FIRCB und der polnischen PLCB, einen sauberen Neuanfang zu gestalten.


Das interessiert im Sachzusammenhang mit der Leistungserhöhung für SSB von 4 auf 12 Watt wirklich gar keinen der zu vertretenden CB-Funker. Um die Vorteile von SSB nutzen zu können, muß auch dieselbe Eingangsleistung des Senders zugrundezulegen sein wie sie für 4 Watt AM oder FM benötigt wird (=etwas mehr als 8 Watt). SSB hat mit der selben Leistungsaufnahme des Senders insgesamt einen Pegelvorteil (Signal-Geräuschabstandsbetrachtung) gegenüber AM und FM von 3 dB beim Empfänger, weil die Empfangsbandbreite nur halb so groß ist (nur ein Seitenband anstatt deren beider bei AM und FM muß verstärkt werden) und von 4,8 dB beim Senden (verglichen mit 4 Watt HF-Ausgangleistung bei AM oder FM bezogen auf 12 Watt Hüllkurvenspitzenleistung). Somit läßt sich auf diese Weise bei geringerer Übertragungsbandbreite und für Sprache ausreichender Übertragungsqualität die Reichweite ungefähr verdoppeln (Verdoppelung der Reichweite wäre bei 6 dB der Fall), ohne wie bei AM oder FM dafür anstatt 4 Watt eben 16 Watt HF-Leistung an die Antenne liefern zu müssen. Bei AM oder FM würde der Sender bei einer HF-Leistungsabgabe von 16 Watt bereits über 32 Watt aufnehmen, bei SSB nimmt er für die 12 Watt SSB Hüllkurvenspitzenleistung (PEP) eben nur etwas mehr als 8 Watt auf (die er bei AM/FM mit 4 Watt HF-Leistung auch aufnimmt). Ich fasse also zusammen: Der Funkamateur Matthias Czaja sagt für die DFA aus, daß technisch effiziente und sinnvolle, weil bandbreitenschonende Übertragungsverfahren abzulehnen sind.

Mein Rat an die DFA-Gewaltigen: Steckt diesen Papagei in seinen Käfig zurück und laßt nie wieder einen solchen Schwachsinn zum Nachteil der CB-Funker an die Öffentlichkeit kommen!

Franz
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Franz Hornauer
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Wohnort: 83052 Bruckmühl/Mangfall

BeitragVerfasst am: 08.02.2010, 01:14    Titel: Plötzlicher Ideenreichtumg aus den Reihen der DCB0en Antworten mit Zitat

Pssssst, nicht an Ahne und Czaya weitersagen, denn die saugen solche Argumente wie die Bienen am Nektar:

Was hab ich gelacht, als ich diesen Kommentar bei den DCB0en gelesen habe:


Zitat:

Verfasser RE: 12 Watt für SSB sinnvoll?
grinsekater

Eingetragen um 07.02.2010 17:12
Zitat:
Hubert Hektik schrieb:
DFA schreibt:

...........
Sollte es neue Eingaben an die SE 7 in dieser Sache geben oder weitere Nachfragen von WG FM, um die Arbeit fortzusetzen, wird die WG SE diese neuen Ansichten betrachten und, wenn nötig, in ihre Schlussfolgerungen einbeziehen."


Dann sollten die schleunigst noch die "Bedenken" nachreichen, dass bei 12 Watt SSB ja auch alle Mobilfunk-Provider ihren Laden dicht machen können und pleite gingen, weil auf Grund der immensen CB-Reichweite dann niemand mehr Handies nutzt.

Es darf aber auch nicht vergessen werden, unbedingt zu erwähnen, dass dann ja auch die organisierte Kriminalität, die Drogenbarone und natürlich auch die Terroristen den CB-Funk nutzen würden, um sich unkontrolliert über Radarfallen, Haschgift-Pillen und Bomben-Bauanleitungen zu unterhalten. smiley

Damit würde unsere Demokratie bei Freigabe von 12 Watt SSB in Deutschland komplett den Bach runtergehen, der Staat würde vor dem Verbrechen kapitulieren und die 4-Watt-FM-Funker wären dem "Bösen" völlig schutzlos ausgeliefert. smiley

Ich finde, all diese äusserst wichtigen Aspekte haben Ahne und die DFA bisher viel zu wenig thematisiert bzw. völlig ausser Acht gelassen. smiley

Bin ja mal gespannt, ob die hier mitlesen und diese "Bedenken" dann in ihrer nächsten News Erwähnung finden. smiley

73, Andy

PS: Mal so am Rande: Dass dieser Ahne die Afu-Klasse A (DL6NY) besitzt, dürfte ja bekannt sein, oder?

Wenn die Vertretungsarbeit der legalen Verbände DFA und DAKfCBNF, aber auch der illegalen DCBO, bei der jeder Einzelne öffentlich exact nur seine ganz ureigenste Meinung für sich isoliert betrachtet auch öffentlich zu vertreten hat, weil in Ermangelung einer legalen Mandatsträgerschaft ein Sprechen für die gesamte Organisation rechtlich irrelevant ist, nur ein kleines bisschen besser mit Sachargumenten und wirklichem Vertretungswillen verbunden wäre, müßte man nicht fortlaufend die hier im Funk-Mitsprache-Forum auch vor Jahren schon massivst kritisierten Zustände immer noch und immer wieder bemängeln.

Schmunzelgruß

Franz
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