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Franz Hornauer Forenverantwortlicher

Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 671 Wohnort: 83052 Bruckmühl/Mangfall
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Verfasst am: 01.10.2009, 17:34 Titel: BNetzA nimmt Plasmafernseher nach Beschwerde außer Betrieb |
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Die Bundesnetzagentur hat auf die Beschwerde eines Funkamateurs hin einen Plasmafernseher der Marke LG bei einem Nachbarn dauerhaft außer Betrieb nehmen lassen. Nach etwas Herumgeeiere hat der Hersteller das die Funkfrequenzen im 80m-Band bei 3,6 MHz störende Fernsehmodell (dessen Schaltnetzteil für die Störungen ursächlich ist) durch ein anderes gleichwertiges Gerät seinem Kunden ersetzt.
Sehen Sie hierzu dieses Video mit allen relevanten Informationen zum Thema.
73 vom Franz _________________ - HF - |
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Kurt_Lorsbach

Anmeldungsdatum: 09.10.2006 Beiträge: 64 Wohnort: Siegen
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Verfasst am: 02.10.2009, 07:45 Titel: Re: BNetzA nimmt Plasmafernseher nach Beschwerde außer Betri |
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| Franz Hornauer hat Folgendes geschrieben: | Die Bundesnetzagentur hat auf die Beschwerde eines Funkamateurs hin einen Plasmafernseher der Marke LG bei einem Nachbarn dauerhaft außer Betrieb nehmen lassen. Nach etwas Herumgeeiere hat der Hersteller das die Funkfrequenzen im 80m-Band bei 3,6 MHz störende Fernsehmodell (dessen Schaltnetzteil für die Störungen ursächlich ist) durch ein anderes gleichwertiges Gerät seinem Kunden ersetzt.
Sehen Sie hierzu dieses Video mit allen relevanten Informationen zum Thema.
73 vom Franz |
Das ist nur bei Amatuerfunker der Fall das die sich beschweren dürfen über Störrungen macht das ein CB Funker dann wird auf die Allgemeinzuteilung hingewiesen das man nicht durch Störrungen geschützt ist..
Jüngst geschen hier in Siegen, durch Funkstörrungen auf CB und Irgendwelche Billignetzteile die fast 500 meter strahlten von ein Ladeteil für ein Mobiltelefon _________________
www.pmr446-siegen.de |
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Franz Hornauer Forenverantwortlicher

Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 671 Wohnort: 83052 Bruckmühl/Mangfall
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Verfasst am: 02.10.2009, 10:06 Titel: Verstöße gegen das EMVG |
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Hallo Kurt, Du hattest angemerkt:
| Zitat: | Das ist nur bei Amatuerfunker der Fall das die sich beschweren dürfen über Störrungen macht das ein CB Funker dann wird auf die Allgemeinzuteilung hingewiesen das man nicht durch Störrungen geschützt ist..
Jüngst geschen hier in Siegen, durch Funkstörrungen auf CB und Irgendwelche Billignetzteile die fast 500 meter strahlten von ein Ladeteil für ein Mobiltelefon |
Mit dummen und nicht durch einen starken Verband vertretenen CB-Funkern kann man sowas problemlos machen.
Mit mir hätte die BNetzA sowas nicht gemacht - höchstens versucht. Denn bevor ich an die BNetzA überhaupt in einem solchen Falle herangetreten wäre, hätte ich die relevanten Feldstärkemessungen an der Störquelle selbst durchgeführt, soweit dies mir von außerhalb des Grundstückes möglich ist und auf die zulässigen EMVG-Störgrenzwerte zurückgerechnet. Wären diese mit Sicherheit überschritten gewesen und die BNetzA hätte nichts unternommen, hätte ich gewußt, was dann im juristischen Sinne zu tun ist. Das darfst Du mir glauben.
Denn beim Funkstörungsmeßdienst noch zu BAPT-Zeiten habe ich aufgrund meines Berufes schon einige Flaschen erlebt, die ich bei mir im Betrieb von jedem Meßgerät sofort wegscheuchen würde.
73 vom Franz _________________ - HF - |
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