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Schreiben an Wirtschaftsminister Glos
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Norbert Kühn



Anmeldungsdatum: 25.12.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Dittelbrunn

BeitragVerfasst am: 30.04.2008, 19:58    Titel: Schreiben an Wirtschaftsminister Glos Antworten mit Zitat

Am 10. April 2008 habe ich das nachfolgende Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos gerichtet.

Glos ist gleichzeitig "Chef" der Bundesnetzagentur, jener Behörde also, die auch für die Belange des Amateurfunkdienstes zuständig ist. Nachdem er gleichzeitig "Technologie-Minister" ist, sollte er eigentlich ein vitales Interesse daran haben, dass viele Jugendliche dem Hobby "Funk" zugeführt werden. Hier läuft aber ohne vernünftig aufzubauende Antennen nichts.

Weiter spielt Glos eine nicht unerhebliche Rolle in der CSU. Er ist Wahlkreisabgeordneter des Wahlkreises Schweinfurt/Kitzingen und könnte somit auch seine Parteifreunde in der Gemeinde Dittelbrunn auf den Pfad der Tugend führen - wenn er nur wollte. Dies als Hinweis zu dem anderen Forumsbeitrag "CSU-Räte verhindern sinnvollen Funkbetrieb". Wenn sich seine Parteifreunde hinter der gemeindlichen Planungshoheit verschanzen, sollte er ruhig etwas deutlicher werden.

Eine Antwort habe ich übrigens bis heute (30. April) noch nicht erhalten. Zumindest hätte er den Eingang des Schreibens bestätigen (lassen) können... Ich habe bewusst an seine Privatadresse geschrieben!


Herrn Bundesminister
Michael Glos MdB
Brünnau
97357 Prichsenstadt


Amateurfunk in Deutschland


Sehr geehrter Herr Bundesminister Glos,

ich nehme das beiliegende Schreiben – in Kopie – zum Anlass, mich heute an Sie zu wenden. Vorausschicken möchte ich, dass ich in Ihrem Wahlkreis wohne.

Als Dienstherr der Bundesnetzagentur haben Sie die Möglichkeit, bei der Festlegung der Gebührensätze dieser Behörde mitzuwirken. Die Darlegungen von Svenja Dalvos sind nicht von der Hand zu weisen. Ihrem Schreiben ist auch nichts mehr hinzuzufügen.

Leider ist auch in vielen anderen Bereichen der öffentlichen Hand der Drang zu einer Verkommerzialisierung zu bemerken. Es wird vielfach übersehen, dass man bestimmte hoheitliche Aufgaben nicht in allen Konsequenzen einem „kaufmännischen“ Denken unterwerfen kann. Daher sollte die „Wirtschaftlichkeit“ hinter dem erwünschten Zweck in bestimmten Fällen uneingeschränkt zurückstehen. Sie wissen selbst: Deutschland ist als Hochtechnologieland auf qualifizierten technischen Nachwuchs angewiesen. Die Wirtschaft sucht händeringend Techniker und Ingenieure vor allem im Bereich Elektrotechnik. Gerade der Amateurfunkdienst leistet hier einen nicht zu unterschätzenden Beitrag. Nur ein Beispiel: Die Datenübertragung mittels Handy – GPRS – geht auf Verfahren zurück, deren Grundstock bereits vor über zwanzig Jah-ren von Funkamateuren gelegt wurde. Die erste Mailbox in Deutschland überhaupt, eine automatische technische Einrichtung also, mit deren Hilfe Daten gespeichert und auf drahtlosem Weg übermittelt werden konnten, wurde in Schweinfurt aufgebaut. Dies war auch für die damalige Lizenzbehörde (Oberpostdirektion in Nürnberg) völliges Neuland.

Sicherlich ist Ihnen schon bei Ihren Aufenthalten in Schweinfurt die Antennenanlage auf dem Gelände der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt gegenüber der Dreieinigkeitskirche aufgefallen. Diese Bildungseinrichtung unterhält eine Amateurfunkstation, die Studierenden mit Amateurfunkzeugnis zugänglich ist. Die mächtige Antenne zeigt, welchen Stellenwert das Lehrpersonal nebst der Hochschulleitung dem Amateurfunk beimisst, zumal die öffentliche Hand als Kostenträgerin auftritt.

Der Arbeitsgemeinschaft Amateurfunk und Telekommunikation in der Schule e. V. (AATiS) gehören mehrheitlich Lehrkräfte aller Schularten an; der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, junge Leute an den Amateurfunk im Rahmen schulischer Veranstaltungen heranzuführen (Internet: www.aatis.de). Ein sensibles Handeln bei der Festlegung von Gebührensätzen ist daher mehr als angezeigt.

Leider mangelt es in einem anderen Bereich an der notwendigen Sensibilität Funkamateuren gegenüber. Zur Ausübung dieses interessanten Hobbys bedarf es wirksamer Außenantennen. Nun gibt es Gemeinden, die sich hier ausgesprochen kontraproduktiv verhalten. Das Baurecht wird herangezogen, um die Errichtung von Außenantennen zu verhindern. Dies ist auch in der Gemeinde Dittelbrunn der Fall. Auf Betreiben des nicht mehr im Gemeinderat vertretenen Mitglieds Marianne Blank (FDP) wurden die Bebauungspläne lediglich aufgrund einer weit verbreiteten Elektrosmoghysterie entsprechend geändert. Bedauerlicherweise hat auch die CSU mehrheitlich aufgrund der bewussten Desinformationen des angesprochenen Gemeinde-ratsmitglieds dem „Antennenverbot“ zugestimmt. In einer nicht unumstrittenen Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mein Normenkontrollverfahren abgewiesen und sich hierbei auf die Darlegungen der Gemeinde, es handele sich um ein noch „nie da gewesenes Baugebiet“, gestützt. Diese Darlegungen sind jedoch keinesfalls haltbar, werden doch in zahllosen Fällen von Grundstückseigentümern gegen weitere Festsetzungen der Bebauungspläne meines und des angrenzenden Baugebietes in geradezu ungebührlicher Weise verstoßen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie hier tätig werden könnten, auch wenn die Gemeinde glaubt, auf ihre „Planungshoheit“ verweisen zu müssen. Vor der Änderung des Bebauungsplanes hatte die Gemeinde nämlich keine Bedenken gegen die Errichtung meiner Antennen. Ein entsprechender Schriftsatz liegt mir hierzu vor. Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.

Aufgrund des Urteils steht zu befürchten, dass auch andere Gemeinden in Bayern ähnlich lautende Satzungen erlassen. Auf die beiliegende Kopie eines Schreibens unseres Ministerpräsidenten, Herrn Dr. Günther Beckstein, weise ich hin.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Norbert Kühn

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Erläuternd noch zwei abschließende Bemerkungen:

1. Auf die Wiedergabe des Schreibens von Svenja Dalvos habe ich verzichtet. Aus meinem Schreiben sind die Hintergründe erkennbar. Es geht um die recht hohen (Prüfungs-)Gebühren im Zusammenhang mit dem Erwerb des Amateurfunkzeugnisses.

2. Das Schreiben von Günther Beckstein findet sich verlinkt in meinem Internetauftritt www.dl8nad.net.
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Norbert Kühn



Anmeldungsdatum: 25.12.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Dittelbrunn

BeitragVerfasst am: 11.05.2008, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, liebe Forengemeinde,

am gestrigen Samstag sind es vier Wochen her, als ich das Schreiben an Michael Glos gerichtet habe. Antwort war noch nicht im Briefkasten. Gelegentlich werde ich mich in Erinnerung bringen. Wegen der paar Funkamateure, die sich hier und anderswo mit in der Steinzeit verbliebenen Gemeinderäten im "Hochtechnologieland" Deutschland herumschlagen müssen, reißt sich schließlich ein Berufspolitiker kein Bein heraus...
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Norbert Kühn



Anmeldungsdatum: 25.12.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Dittelbrunn

BeitragVerfasst am: 23.05.2008, 17:27    Titel: Antwort ist eingetroffen! Antworten mit Zitat

Bundesminister Michael Glos hat geantwortet.

Das Anwortschreiben habe ich eingescannt und in ein txt-Format umgewandelt. So ist der Originaltext - bis auf die Formatierungen - erhalten. Ich gebe ihn hiermit zur Kenntnis:




Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Michael Glos MdB
Bundesminister



Herrn
Norbert Kühn
Geißäckerweg 5
97456 Dittelbrunn


Sehr geehrter Herr Kühn,

in Ihrem Schreiben vom 10. April 2008 beziehen Sie sich auf die geltenden, aus Ihrer Sicht sehr hohen Gebühren für Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen und bemängeln das im Zusammenhang mit der Errichtung von Außenantennen zur Durchführung des Amateurfunkdienstes geltende Baurecht.

Bei den Gebührenfestlegungen handelt es sich - im Gegensatz zu der von Ihnen angesprochenen Antennenproblematik - um bundesweit einheitlich geltendes Recht. Die Gebühren waren 1997 mit der damaligen Amateurfunk-Gesetzgebung festgelegt worden und blieben bis zum Jahre 2005 unverändert (Beispiel: Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses der niedrigsten Klasse damals 90 DM). Dann jedoch wurden Gebührenanpassungen unvermeidlich, weil inzwischen eine starke, vom Bundesrechnungshof bemängelte Kostenunterdeckung, insbesondere im Bereich der Durchführung von Prüfungen, eingetreten war. Um die angehenden Funkamateure nicht unzumutbar zu belasten, wurden ab 2005 gestaffelte Gebührenerhöhungen vorgenommen (Beispiel: Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses der niedrigsten Klasse - ab 2005 60 Euro, ab 2006 70 Euro, ab 2008 80 Euro).

Unbestreitbar hat der Amateurfunkdienst seine Verdienste im Bereich von innovativen Funktechniken, bei der technischen Nachwuchsförderung oder auch bei der Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophensituationen. Dies rechtfertigt aber aus meiner Sicht jedoch nicht, eine Kostenunterdeckung in diesem Bereich auf Dauer hinzunehmen.

Da auch mit den jetzigen Gebührenfestlegungen leider noch keine Kostendeckung erzielt werden konnte, werde ich gegenüber der Bundesnetzagentur noch intensiver darauf drängen, im Wege weiterer Effizienzsteigerungen und Optimierung von Amts- und Verwaltungshandlungen, Einsparungen zu erzielen.

Zum Problembereich der Amateurfunk-Sendeantennen ist auf Folgendes zu verweisen:
Aus telekommunikations- und umwelttechnischer Sicht stehen der Bundesregierung bei der Bewertung von Funkanlagen bzw. Amateurfunkanlagen zwei Verordnungen zur Verfügung, die sicherstellen, dass durch solche Anlagen kein Gefährdungspotenzial für den unbeteiligten Bürger entsteht. Dies ist die auf dem Bundesimmissionsschutzgesetz fußende 26. Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) im Verein mit der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). In der 26. BImSchV sind die Grenzwerte der elektromagnetischen Felder festgelegt, die eine Funkanlage zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht überschreiten darf. In der BEMFV ist darauf aufbauend u. a. das so genannte „Anzeigeverfahren für Amateurfunkstellen" geregelt, das durch die Bundesnetzagentur durchgeführt wird. Danach hat der Betreiber einer Amateurfunkstelle eine räumliche Grenze um seine Funkanlage so festzulegen und zu sichern, dass sie von unbeteiligten Dritten nicht unterschritten werden kann.

Weitere rechtliche Einflussmöglichkeiten stehen der Bundesregierung nicht zur Verfügung.

Auf das von den Ländern ausgeübte Baurecht hat die Bundesregierung nur bedingt Einfluss. Die Bebauungsplanung liegt allein im Verantwortungsbereich der Kommunen.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klarstellung und zu mehr gegenseitigem Verständnis beigetragen zu haben und wünsche Ihnen weiterhin viel Freude am Amateurfunkdienst.

Mit freundlichen Grüßen



Einen Kommentar möchte ich mir zunächst ersparen bis auf diese beiden Hinweise:

1. Das Funkamateure so genannte Selbsterklärungen über ihre Funkanlagen innerhalb eines bestimmten Rahmens abgeben müssen ist wirklich nichts Neues. Einen Hinweis hierauf hätte sich der Verfasser des Antwortschreibens ersparen können.

2. Freilich hat ein Bundesminister Michael Glos als solcher keinen Einfluss auf das Baurecht der Gemeinden. Aber die (Privat-)Person Michael Glos könnte schon einmal seinen Parteifreunden am Biertisch recht deutlich die Leviten lesen...

Norbert Kühn
DL8NAD

Norbert Kühn
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Franz Hornauer
Forenverantwortlicher


Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 671
Wohnort: 83052 Bruckmühl/Mangfall

BeitragVerfasst am: 17.06.2008, 09:55    Titel: Schaun mer moi ... Antworten mit Zitat

Hallo Norbert,

Zitat:
2. Freilich hat ein Bundesminister Michael Glos als solcher keinen Einfluss auf das Baurecht der Gemeinden. Aber die (Privat-)Person Michael Glos könnte schon einmal seinen Parteifreunden am Biertisch recht deutlich die Leviten lesen...


die Privatperson Michael Glos wird sich aus dem Geschehen einfach ganz heraushalten. Ich denke, daß ganz einfach Michael Glos in den wenigen Stunden im Jahr, in welchen er "privat" ist, von Politik nichts hören und sehen will - sprich im Urlaub.

Aber als Mandatsträger seines Wahlkreises - denke ich - wird er sich sehrwohl aufgrund Deines ihm vorgetragenen Anliegens seinen Parteifreunden gegenüber erklären. Natürlich kann er sich "offiziell" - sprich als Bundesminister für Wirtschaft und Technologie - nicht so einfach in Länderangelegenheiten einmischen, ohne danach wieder von anderer Seite anschließend dafür einen "Rüffel" zu kassieren.

Du solltest im Gemeindebereich von Dittelbrunn z.B. durch gezielte Flugblatt-Aktionen die zahlreich existenten Verstöße gegen die Dittelbrunner
Bau-Knebel-Regularien offenlegen und gleichzeitig einen schlüssigen Antrag formulieren, wie diese Bestimmungen neu auszugestalten sind und eine Unterschriftensammlung für Deinen Vorschlag durchführen.

Kurz: Es muß massiver Druck auf die Gemeinderäte aufgebaut werden!

Und die fürchten nichts mehr als den Verlust der Macht.

Gruß

Franz
_________________
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Norbert Kühn



Anmeldungsdatum: 25.12.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Dittelbrunn

BeitragVerfasst am: 28.07.2008, 20:26    Titel: Antwortschreiben an Michael Glos Antworten mit Zitat

Hallo Franz,
liebe Forengemeinde,
bevor ich mir Gedanken mache, wie ein Schriftsatz für eine Unterschriftensammlung zu formulieren wäre, habe ich folgendes Schreiben an Michael Glos gesandt:

Herrn Bundesminister
Michael Glos

11019 Berlin


Ihr Schreiben vom 15. Mai 2008 zum Themenkreis Amateurfunk


Sehr geehrter Herr Bundesminister,

gestatten Sie mir zu Ihrem Schreiben einige Anmerkungen.

Dass Funkamateure unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber der zuständigen örtlichen Stelle der Bundesnetzagentur die technischen Parameter ihrer Amateur-funkstelle anzeigen müssen, ist hinreichend bekannt. Schließlich setzt die Teilnahme am Amateurfunkdienst das Bestehen einer schriftlichen Prüfung voraus. Hier sind auch Fragen zu amateurfunk- und fernmelderechtlichen Punkten zu beantworten. Ich verweise auf das beiliegende Schreiben vom 1. Juni 2008 des Dr. Schorn in anderer Sache; dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Ausgehend von der Abfassung Ihrer Antwort muss ich daher annehmen, dass Sie von der Gemeinde Dittelbrunn über die tatsächlichen Vorkommnisse nicht nur unzureichend, sondern sogar unzutreffend, unterrichtet worden sind. Sie gehen in Ihrem Schreiben nämlich in außergewöhnlichem Umfang auf die Bestimmungen des Im-missionsschutzrechtes ein. Dies war jedoch keinesfalls der zentrale Punkt meines Schreibens. Bis heute habe ich meine Amateurfunkstelle nicht in dem Umfang in Be-trieb genommen, wie es für den Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses wünschenswert wäre. Dies liegt aber ausschließlich an der restriktiven Haltung der Gemeinde, die auf Betreiben der ehemaligen FDP-Gemeinderätin Marianne Blank das Baurecht regelrecht dazu missbraucht hat, den Bau von Antennenanlagen zu verhindern. Vorangegangen war eine von ihr veranstaltete Unterschriftensammlung hier im Baugebiet. Dies ist noch nach heutiger Sicht ein unerträglicher Vorgang, der sich auch gegen meine Familie gerichtet hat (damals waren meine Kinder noch im Kindergarten- beziehungsweise Grundschulalter). Es zeugt an dieser Stelle von wenig Feingefühl gerade einer sich christlich nennenden Partei, den Schaufensteranträgen von der gelernten Pädagogin (!) Marianne Blank – wohl ausschließlich aus reinem Opportunismus – nicht in eindringlicher Form entgegen getreten zu sein. Es ist geradezu „in“, gegen funktechnische Einrichtungen, vorrangig Mobilfunkanlagen, aufzutreten.

Zwar habe ich versucht, im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof in München gegen die Bebauungsplanänderung vorzugehen. Analysiert man die Urteilsgründe näher, kommt jeder – auch nicht juristisch vorgebildete – Leser zu der Erkenntnis, dass mit dieser Entscheidung „etwas nicht stimmen“ kann. In einer vorausgegangenen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Würzburg mit deutlichen Worten dem Gemeinderatsmitglied Marianne Blank nicht nur Elektrosmog-Hysterie attestiert (aufgrund der „Darlegungen“ in ihrer Klageschrift, die Sie in anonymisierter Form in meinem Internetauftritt www.dl8nad.net finden), sondern die Satzungsänderung als sehr bedenklich betrachtet. Im Übrigen fände ich es eine Kompetenzüberschreitung und anmaßend, wenn sich die Gemeinde mit den Aussendungen meiner Anlage als solcher auseinandersetzen würde. Ihr fehlt jegliches fachliches Hintergrundwissen gänzlich. Dafür gibt es ja schließlich die Bundesnetzagentur als Fachbehörde.

Ich finde es als unerträglich und Zeichen außerordentlicher Arroganz und Ignoranz, wenn die Gemeinde in dem in Kopie beiliegenden Schriftsatz vom 15. Mai 1996 – unterzeichnet von Bürgermeister Michael Herterich, CSU – den Antennenbau nach den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung als genehmigungsfrei bestätigt, dann aber „nachträglich“ mit breiter Mehrheit, also auch den Stimmen der CSU-Fraktion, der Bebauungsplan geändert wird. Der Gemeinderat hat sich im Vorfeld nicht einmal ansatzweise mit der Frage beschäftigt, was Amateurfunk eigentlich beinhaltet.

Leider ist es in der Politik weit verbreitet, unabhängig von jeglicher Parteizugehörigkeit, sich nicht an Zusagen halten zu müssen. Dies ist übrigens eine der Ursachen für die Politik(er)-Verdrossenheit, die bei jeder erdenklichen Gelegenheit von Regierenden und Volksvertretern gleichermaßen lautstark beklagt wird. Es wäre für die Gemeinde beziehungsweise für Michael Herterich ein Leichtes gewesen, Marianne Blank auf den Zivilrechtsweg gegen mich zu verweisen. Dem Zivilrichter hätte sie jedoch ihre (wohl nur zur Schau getragene) Elektrosmog-Sensibilität beweisen müssen – ein wohl unmögliches Unterfangen. Im Rahmen des Verfahrens zur Ände-rung des Bebauungsplans wurden von zahlreichen Funkfreunden Einwendungen erhoben, mit denen sich der Gemeinderat nicht oder nur oberflächlich auseinandergesetzt hat, wie die Antwortschreiben des zwischenzeitlich pensionierten geschäftsleitenden Beamten Raspl zeigten. Mir drängt sich die Vermutung auf, dass dem Verwaltungsgerichtshof in München diese Schriftsätze vorenthalten worden sind. Vergleichbares Fehlverhalten hat die Gemeindeverwaltung schon in anderen Fällen gezeigt. An dieser Stelle möchte ich diese Behauptung nicht weiter vertiefen, obwohl wahrhaft genug Anlass dafür bestünde.

Informativ ist der Auszug „Wir können das“ aus der neuesten Ausgabe der (verbandsunabhängigen) Zeitschrift „Funkamateur“. Weiter liegt ein von Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein unterzeichnetes Schreiben (Grußwort zu einer vereinsinternen Veranstaltung im vergangenen Herbst) bei. Sollte die Gemeinde Dittelbrunn keine Neigung zeigen, ihre unbegründete ablehnende Haltung zu überdenken, werde ich auch ihn einschalten. Beckstein hat unter anderem erkannt, dass entscheidende Hilfe und Hinweise in Katastrophenfällen durch Funkamateure erfolgten.

Abschließend gestatten Sie mir noch ein paar Anmerkungen zu dem von Ihrem Mi-nisterkollegen Sigmar Gabriel geplanten „Umweltgesetzbuch“. Hierin ist vorgesehen, dass sich Funkamateure mit einer weiteren Behörde – neben der Bundesnetzagentur –, nämlich den Umweltbehörden bei den Kreisverwaltungsbehörden, auseinandersetzen müssen. Während mit den Bediensteten der Funkmessdienste der Bundes-netzagentur in der Regel Gespräche auf gleicher Augenhöhe stattfinden können, habe ich erhebliche Zweifel, ob die Kreisverwaltungsbehörden das erforderliche äquivalente Fachpersonal bereitstellen können. Aufgrund der Planungen im Gesetzge-bungsverfahren müssten Funkamateure diese Dienststellen beispielsweise vier Wochen vor Inbetriebnahme von Sendeeinrichtungen informieren – ein Unding für einen weltweit betriebenen technisch-experimentellen Funkdienst. Wenn es schon nicht reicht, zum Beispiel mithilfe des Baurechts gegen Funkamateure vorzugehen: der Gabriel’sche Gesetzesentwurf ist ein weiterer subtiler Sargnagel – neben den von mir in meinem ersten Schreiben dargestellten Gebührensätzen – für das Amateurfunkwesen in Deutschland.

Im Ausland genießt der Amateurfunkdienst einen völlig anderen Stellenwert. Die Gebührensätze sind in den Vereinigten Staaten auffallend moderat gehalten. In Deutschland ist man bekanntlich geneigt, alles, was aus den USA (bekanntlich das Mutterland des gnadenlosen Verkommerzialisierens!) kommt, mehr oder minder kritiklos zu übernehmen – warum auch nicht einmal ausnahmsweise deren Gebührenstrukturen?

Bekannte Funkamateure sind beziehungsweise waren: König Juan Carlos von Spa-nien, König Hussein von Jordanien, Maximilian Kolbe (!), sämtliche deutsche Astronauten, die an ISS-Missionen teilgenommen haben… die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Im Deutschen Museum in München findet sich eine Abteilung, die dem Amateurfunk gewidmet ist. Auf der Linkseite in meinem Internetauftritt finden Sie noch weitere Quellen. Es wäre schön, wenn die Darlegungen Dr. Günther Becksteins auf fruchtbaren Boden fallen würden. Oder sollte dies auch nur eine von vielen Sonntagsreden gewesen sein, deren die Staatsbürger mittlerweile längst überdrüssig sind?

Falls Sie mit Michael Herterich Kontakt in dieser Angelegenheit aufnehmen: Sollte er darauf verweisen, das „noch nie da gewesene Baugebiet“ vertrage keine Antennenanlagen, wäre ihm entgegen zu halten, dass er hier erst anderweitig Ordnung schaffen sollte.

• Satzungswidrig werden während der Heizperiode übel stinkende Hausbrandanlagen betrieben. Angesichts der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Feinstaubproblematik kommen hier auf die Gemeinde weitere Aufgaben zu.
• Ebenso rechtswidrig sind viele Anpflanzungen („fremdländische“ Gehölze wie Thujen) in den Gärten.
• Zahllose Gartengerätehäuschen stehen da, wo sie nicht stehen sollten, nämlich außerhalb der Baulinien.
• Etliche noch unbebaute Grundstücke (die öffentlichen Grünflächen übrigens eingeschlossen) sind ungepflegt.
• Mit der angesprochenen Änderung des Bebauungsplanes sind „nach au-ßen hin erkennbar technische Anlagen“ unzulässig. Was ist mit den zwischenzeitlich – und somit rechtswidrig – installierten Satellitenschüsseln, den Solar- und Fotovoltaikanlagen?

Es besteht also mehr als zur Genüge Handlungsbedarf der Gemeinde Dittelbrunn. Nach den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung ist der Bürgermeister für den gleichmäßigen Vollzug der gemeindlichen Satzungen verantwortlich. Bevor hier sich nichts Wesentliches geändert hat, sollte man mich wegen meines Hobbys unbehelligt lassen. Zum Abschluss: die Hilflosigkeit der Gemeinde, den Bürgern schnelle Internetzugänge zu ermöglichen, spricht Bände.

Mit freundlichen Grüßen


Abschließende Anmerkung:

Der im ersten Absatz erwähnte Schriftsatz des Dr. Schorn findet sich bei www.agz-ev.de

Weitere Dokumente, wie z. B. das Schreiben von Dr. Beckstein, sind in meinem Internetauftritt www.dl8nad.net zu finden.
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Norbert Kühn



Anmeldungsdatum: 25.12.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Dittelbrunn

BeitragVerfasst am: 16.09.2008, 20:17    Titel: Wo bleibt die Antwort? Antworten mit Zitat

Liebe Forengemeinde,

die Landtagswahlen in Bayern stehen vor der Tür. Grund genug, dass sich auch CSU-Bundesminister und Atomlobbyist Michael Glos zumindest jeden zweiten Tag für einen Bericht in der örtlichen Tagespresse ablichten lässt, so zum Beispiel hier:

http://www.mainpost.de/lokales/schweinfurt/Landkreis-Schweinfurt;art763,4697948

Da haben er und seine Referenten in seinem Umfeld natürlich keine Zeit, auf mein Schreiben zu antworten... Vielleicht bekomme ich etwas nsch den Wahlen zu lesen. Das Forum halte ich auf dem Laufenden!
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