ERP/EIRP -
Problematik
Interessante Missdeutungen zum
Thema Strahlungsleistungen finden sich insbesondere
in Kommentarbeiträgen. Die Begriffe EIRP und ERP werden - sogar
bei
Wikipedia - nicht korrekt erklärt. Dies führt in der Folge zu
fatalen Betätigungen,
wobei CB-Funker durch staatliche Stellen kriminalisiert werden.
Beim
Lesen einiger Kommentarbeiträge in Foren zum Thema
Strahlungsleistungen
im CB-Funk stösst der Leser auf interessante Missdeutungen. In der
Folge werden bei solchen Meinungskundgaben häufig
Fehlinterpretationen
mit letztlich fatalen Folgerungen getätigt.
Bis vor kurzem hatte
ich mir selbst auch noch keine detaillierten Gedanken dazu gemacht ob
nun ERP Equivalent Radiated Power oder Effective Radiated Power
bedeutet und selbst - falsch - ERP mit Effektive Radiated Power
dargestellt.
Die Begriffe EIRP und ERP werden -
sogar bei Wikipedia - nicht korrekt erklärt. Denn EIRP steht nicht für Effective Isotropic
Radiated Power und ERP
steht auch nicht für Effective Radiated Power.
Eine
Wirkungsgleichsetzung der an der Antennenbuchse eingespeisten
effektiven
Hochfrequenzleistung mit der von der Antenne abgestrahlten
Hochfrequenzleistung ist
nicht möglich.
Die effektiv von der Antenne
tatsächlich abgestrahlte Wirkleistung ist immer deutlich kleiner, als die ihr an
der Antennenbuchse zugeführte HF-Wirkleistung.
4 Watt HF-Speiseleistung dürfen daher z.B. nicht mit 4 Watt effektiv von der Antenne abgestrahlter Hochfrequenzleistung gleichgesetzt werden.
Seitdem die frühere
RegTP, die seit kurzem in "Bundesnetzagentur" (BNetzA) umbenannt worden ist, die Begriffe
EIRP und ERP in ihre Bestimmungen zur Regulierung auch des CB-Funks
aufgenommen hat, ist für alle CB-Funker die genaue Kenntnis dieser Begriffe
für die Beurteilung der von der eigenen Antennenanlage abgestrahlten Strahlungsleistung (ERP bzw. EIRP)
von Nöten.
Diese
von der Antenne abgestrahlte Strahlungsleistung ist um den
Antennengewinn höher, als die derselben Antenne an deren
Antennenbuchse
zugeführte, effektive Hochfrequenzleistung. Die der Antenne an
ihrer
Antennenbuchse zugeführte Hochfrequenzleistung ist nur bei
optimaler
Antennenanpassung und damit einem SWR von 1:1 eine reine Wirkleistung,
die zum Teil in der Antenne in Wärme gewandelt und zum anderen
Teil zur
Stärke des von der Antenne abgestrahlten elektromagnetischen
Feldes und
damit Strahlungsleistung beiträgt.
Von Strahlungsleistung spricht man erst in dem Moment, wo
ein vom Antennenstrahler
erzeugtes elektromagnetisches
Feld, bestehend aus elektrischem Feld und magnetischem
Feld den Strahler umgibt.
Ist dieser die
Hochfrequenz in den Raum abstrahlende Strahler eine unendlich kleine, kugelförmige
Antenne, so wird dieses Gebilde mit der Bezeichnung Isotroper Strahler bedacht. Einen isotropen Strahler
kann man in der Praxis nicht aufbauen. Er dient dem Zweck, für
Berechnungen eine wirklich
punktförmige Strahlungsquelle zu haben, die in alle Raumrichtungen
ein gleichstarkes
Strahlungsfeld erzeugt. Damit ist der isotrope Strahler eine rein virtuelle Antenne - aber
mathematische Bezugsantenne.
In der praktischen
Antennentechnik ist die Referenzantenne der Lambda-Halbe-Dipol. Dieser besteht aus zwei
lambdaviertel langen Strahlern, welche in der Mitte mit
Hochfrequenzenergie gespeist werden. Im einfachsten Falle besteht dieser Antennendipol
also aus zwei gespannten Drähten mit je knapp Lambda/4tel mechanischer
Drahtlänge. Die Drähte sind einige Prozent kürzer als die
Lambda/4tel-Länge, welche zur benutzten Sendefrequenz gehört,
weil sich
elektromagnetische Wellen in gestreckten Leitern etwas langsamer ausbreiten als im freien Raum.
Dieser Lambda/2-Dipol strahlt nun die eingespeiste Hochfrequenzleistung
keinesfalls in alle Raumrichtungen gleich stark ab, sondern erzeugt in
gedachter Verlängerung der Strahler die kleinste Feldstärke. Betrachtet
man diesen Lambda/2-Dipol daher von der Seite, wo man den Strahler nur als
Punkt sieht, so entsteht um diesen Strahler herum in dieser
Polarisationsrichtung ein kreisrundes, gleichmässiges
Strahlungsfeld. Betrachtet man den Strahler dagegen von vorne oder hinten, so dass man die
Gesamtlänge der beiden Lambda/4tel-Hälften des Lambda/2-Dipols sieht, so strahlt er
in dieser Polarisationsrichtung nach vorne und hinten gleichstark und die
Strahlungsintensität in alle anderen Winkelrichtungen in dieser
Polarisationsrichtung nimmt ab.
Der Lambda-Halbe-Dipol ist
die Referenzantenne, auf die sich alle
Antennenvergleiche beziehen.
Der isotrope Strahler
hingegen erzeugt bei gleicher Speiseleistung eine um den Faktor 1,64 kleinere
Strahlungsdichte des elektromagnetischen Feldes als der Lambda-Halbe-Dipol dieses in
seinen beiden Hauptstrahlrichtungen erzeugt. Das entspricht einem
Strahlungspegelunterschied von 2,15 dB.
Nun muss man zur
Beurteilung der Sachlage in unmittelbarer Strahlernähe wissen,
dass im Bereich direkt um
den Antennenstrahler bis zum Abstand von Lambda/2*3,14 (bei Frequenzen > 16,9 MHz)
hauptsächlich nur Blindleistung und eben kaum Wirkleistung, welche
für die Informationsübertragung übertragen werden muss,
auftritt. Diesen Bereich nennt
man das reaktive Nahfeld. Hier ist die elektrische mit der magnetischen
Feldkomponente noch nicht in einer festen Phasenbeziehung. Auf Grund dieser Tatsache
tritt im reaktiven Nahfeld
eine deutlich höhere Funkfelddämpfung
als im
Fernfeld auf und die
Feldkomponenten sind noch nicht über den Freiraumwellenwiderstand
von 377 Ohm miteinander verknüpft.
Entfernt man sich langsam
weiter vom Antennenstrahler, so geht das reaktive Nahfeld kontinuierlich in das Nahfeld, welches bei hohen Antennengewinnen
bis
ca. 4 Wellenlängen lang sein kann, aber bei CB-Rundstrahlern
ungefähr
knapp 2 Wellenlängen ab Strahler lang ist, über. Erst im
daran
anschliessenden Fernfeld hat das elektrische Feld mit dem
magnetischen Feld eine feste
Phasenbeziehung und
beide Feldkomponenten werden linear gedämpft, was insgesamt eine quadratische
Schwächung der Strahlungsdichte des Feldes zur Folge hat.
Übertragen werden
soll mittels Hochfrequenzübertragung von einem Ort A zu einem Ort B die
Nutzinformation, das sind die der Hochfrequenzschwingung aufmodulierte
Sprache oder Daten.
Zur Übertragung der Nutzinformationen trägt aber ausschliesslich die
über den freien
Raum zum Empfänger übertragene Wirkleistung bei. Vom Antennenstrahler bis zum Ende des
Nahfeldes wird dabei aufgrund des hauptsächlichen
Blindleistungstransportes im reaktiven Nahfeld die Strahlungsdichte somit bis zum
Beginn des Fernfeldes bereits um 32,5 dB gedämpft. 33 dB wäre eine
Leistungsflussdichteveränderung um den Faktor 2000.
Betrachten wir die Sache
für den CB-Funker anschaulicher: Dieser sei auf
Sendung auf dem CB-Kanal 4, welchem die Frequenz 27,005 MHz zugeordnet
ist. Aus dieser Frequenz resultiert eine Wellenlänge von 11,11 m.
Das
reaktive Nahfeld endet damit bei etwa 1,77 m Abstand vom Strahler. Alle
elektrisch
leitfähigen Gebilde, welche sich in diesem Bereich befinden, werden das Strahlungsfeld sehr stark
beeinflussen. Bereits im Abstand von ca. 20 m ist die Strahlungsdichte
des Hochfrequenzfeldes auf ein Eintausendachthundertstel
gesunken (Nahfeld/Fernfeldgrenze). Erst von da an bei weiterer Entfernung vom
Antennenstrahler nimmt die Strahlungsdichte quadratisch mit Verdoppelung der
Entfernung ab.
Aus den beschriebenen
Gegebenheiten leiten sich folgende Fakten ab:
1. Die der Antenne an
ihrer Antennenbuchse zugeführte Hochfrequenzleistung ist nur dann eine reine Wirkleistung
(Effektivleistung), wenn die Bedingung der Leistungsanpassung an der
Antennenbuchse an die Speiseleitung erfüllt (SWR 1:1) ist.
2. Nur der Lambda/2-Dipol erzeugt die äquivalente, gleichgrosse Strahlungsleistung, welche ihm an seiner
Antennenbuchse als Wirkleistung (effektive Leistung) zugeführt
wird. Denn er ist als
Bezugsgrösse und damit Referenz
definiert.
4 Watt ERP ist aufgrund
dieser Definition ungleich 4 Watt Wirkleistung
(effektive Leistung).
Diese von der
Bezugsantenne Lambda-Halbe-Dipol abgestrahlte Hochfrequenzleistung, welche aber in
jedem Falle kleiner als die zugeführte Effektivleistung=Wirkleistung ist,
wird daher mit
EQUIVALENT
RADIATED
POWER (ERP)
oder auf Deutsch mit
äquivalenter (also der Speiseleistung am Antenneneingang auf durch den
Lambda-Halbe-Dipol bezogenen Wandlung in HF-Strahlung entsprechenden)
Strahlungsleistung bezeichnet.
Logischerweise ist - weil
beim
isotropen Strahler die Strahlungsdichteunterschiede zwischen der realen
Bezugsantenne bereits mit einem festen Faktor berücksichtigt sind,
dann:
EIRP =
Equivalent
Isotropic Radiated Power
Um es also ganz deutlich
zu formulieren:
4 Watt ERP haben keinesfalls
dieselbe Wärmewirkung wie 4 Watt effektive HF-Leistung, also HF-Wirkleistung.
Damit
haben die Beamten der Fernmeldeverwaltung und die mit wenig Sachkunde
behafteten Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit der Einführung
der
10 Watt EIRP-Regelung für die Erforderlichkeit einer
Standortbescheinigung, aber auch mit der Benennung von 4 Watt ERP im
Frequenznutzungsplan weit über das notwendige Mass von sinnvollen
Regulierungen hinaus tatsächlich reguliert. Das gilt es auf
sinnvolle Werte zu korrigieren.
Für den CB-Funker
wurde durch die Hintertür der technischen Regulierung (deren Feinheiten oftmals sogar
Fachleute nicht gleich erkennen) die lange zuvor erlaubte Verwendung von
beliebigen Antennen ohne tatsächlicher Erfordernis gekappt. So wurde
elegant der Bestandsschutz umgangen. Jetzt darf der CB-Funker noch nicht mal
mehr eine Lambda5/8tel Antenne aufbauen, denn damit kommt er wegen deren
Antennengewinn gegenüber der Lambda-Halbe-Antenne
bereits deutlich über 4 Watt ERP und meistens auch über 10
Watt EIRP.
Aber wie schon seit 1983 besteht durch diese geringen Feldstärken
nach
wie vor immer noch keinerlei Gefahr für eine eventuelle negative
Gesundheitsbeeinflussung von Personen in unmittelbarer
Antennennähe.
Betrachtet man die
Sicherheitsabstände, welche sich aus der Standortbescheinigung beispielsweise
bei einer normalen 5/8tel CB-Antenne ergeben, dann wird deutlicher, was
gemeint ist: Unsere Antenne sei mit 4 Watt
an ihrer Antennenbuchse versorgt und habe einen Antennengewinn von 6,1
dBd = 8,2 dBi. Diesen erzielt sie nur dann, wenn das Nahfeld frei von Hindernissen ist (sich also in alle
Richtungen bis ungefähr 2 Wellenlängen um den Strahler herum keinerlei
elektrisch leitfähige Gebilde befinden).
Weil der Erdboden
elektrisch gesehen nichts anderes als die Parallelschaltung von unendlich
vielen, mehr oder weniger hochohmigen Widerständen ist, ergibt sich
für den Erdboden ein gegen null Ohm gehender Leiter. Damit muss unser
Antennenstrahler auch vom Boden zuallermindestens eine Wellenlänge entfernt sein.
Der 5/8-Strahler ist 6,50 m lang und beginnt am Ende des Masten montiert bei 11 m
über Grund.
Nun
zur Rechnung: 4 Watt Speiseleistung an der Antenne bei einem
Antennengewinn von 6,1 dBd ergeben 16,2 Watt ERP (Equivalent Radiated
Power) oder 26,6 Watt EIRP (Equivalent Isotropic Radiated Power). Damit
verstösst der heutige CB-Funker, der seit 1983 absolut nichts an
seiner
seit damals zulässigen Funkanlage verändert hat, aufgrund der
sinnfreien neueren Regulierung gemäss Frequenznutzungsplan gegen
die neuen Auflagen und wird durch die staatlichen Regelungen zum
illegalen
Objekt der staatlichen Begierde.
Der CB-Funker wurde also
durch staatliche Organe kriminalisiert.
Auch braucht dieser
CB-Funker nun eine Standortbescheinigung, deren Sinn und
damit eine begründbare Notwendigkeit überhaupt nicht
erkennbar ist.
Aber eben auch mal schnell die Sicherheitsabstände, welche sich
aus der
26. BImSCHV ergeben, errechnet:
Der Personenschutzgrenzwert liegt
beim
10 m Amateurfunkband (frequenzmässig knapp oberhalb der
CB-Funkfrequenzen) bei 27,5 V/m. Diesen Wert verwende ich, weil
für den 11m-Frequenzbereich kein eigener Grenzwert definiert ist.
Daraus
errechnen sich bei unseren 26,6 W EIRP gerade mal 1,03 m fiktiver
Sicherheitsabstand vom Strahler. Wie soll ein Mensch jemals so nahe an
den Antennenstrahler heran und damit in die fiktive Gefahrenzone
kommen, wenn letzterer am Mast 11 m über Grund montiert ist?
Was also soll ein getriebener Aufwand nur um des Verwaltungsaufwandes
Willens,
wenn sich keinerlei beachtenswerte Konsequenz daraus ergeben kann?
Wäre die selbe
Antenne meinetwegen direkt 1 m über Grund montiert, würde sie keinen Antennengewinn mehr
erzielen können, da ein Grossteil des Feldes vom Erdboden absorbiert werden
würde. Hinzu kommt, dass bei den Personengrenzwerten ja bereits ein
grosser Sicherheitsfaktor enthalten ist, bevor die Schwelle der
Feldstärke erreicht werden könnte, wo eventuell erste negativ zu bewertende
Beeinflussungen der Gesundheit zu befürchten wären. Diese Feldstärken müssten
um einige Zehnerpotenzen höher werden!
Es ist dementsprechend
festzuhalten: Standortbescheinigung im CB-Funk bei Strahlungsleistungen kleiner 100
Watt ist mit Sicherheit grober Unfug und damit als reine Verwaltungsschickane
zu Geldeintreiberzwecken erkennbar. Der Nutzen ist absolut Null, ein
Gefahrenpotential ist nicht vorhanden.
Nehmen wir mal an,
dieselbe Antenne dürfte mit so grosser Speiseleistung versorgt werden, dass sie eine
Strahlungsleistung von 100 Watt EIRP erreicht. Jetzt wäre der
Sicherheitsabstand nach Standortbescheinigung mit gerade einmal 1,99 m ab Strahler zu
beziffern. Das ist immer noch für den Verwaltungsaufwand
und dem damit beabsichtigten Zweck absolut unsinnig. Denn niemand -
auch nicht in anderen Frequenzbereichen - errichtet Sendeantennen so,
dass im Hauptstrahlungsfeld ständig Personen herumtanzen und
Abschattungen verursachen. Bei 1000 Watt EIRP an der CB-Antenne
schliesslich würde der Sicherheitsabstand vom Antennenstrahler bis
zum
Ende der fiktiven Gefahrenzone 6,30 m betragen. Eine Person würde
auch
dann, selbst wenn diese 3 m hoch wäre, immer noch nicht in diesen
fiktiven Gefahrenbereich
der Hochfrequenzstrahlung unserer Antenne kommen.
Folglich kann der CB-Funk
im 27 MHz-Bereich vollkommen von der Standortbescheinigungspflicht
ausgenommen werden, da auch die grössten Richtantennen ihre Wirkung
(Antennengewinn) nur bei fachgerechtem Aufbau - also in entsprechender Höhe -
erreichen können. 5 Element-Yagis (sind bei CB-Frequenzen Monsterantennen)
erreichen max. so um die 12 dBi Antennengewinn. Mit 4 Watt gespeist
kommen die erzielbaren Strahlungsleistungen
auf noch nicht mal 50 Watt ERP und bleiben unter 100 Watt EIRP. Auch die 4 Watt ERP im
Frequenznutzungsplan sind ersatzlos zu streichen. Denn derselbe
Regelungstatbestand ist schon mit den Vorschriften, welchen die zugelassenen
CB-Funkgeräte entsprechen müssen, komplett "erschlagen".
Die heutigen
Herzschrittmacher sind bei weitem störungsunempfindlicher, als noch die Modelle von vor 10
Jahren es waren. Die Feldstärkewerte, bei welchen
erste Störungen der HSM auf CB-Frequenzen beobachtet werden
konnten,
liegen bei knapp 100 V/m. Damit liegen diese Werte deutlich über
dem Personenschutzgrenzwert
von 27,5 V/m, der seinerseits weit zur sicheren Seite nach unten festgelegt ist.
Weitere
Übertreibungen von Grenzwerten nach unten hin bringen nicht ein
Promille mehr Sicherheit, aber viel mehr vor allen Dingen absolut
unsinnigen Verwaltungsaufwand. Wenn es mit Deutschland wieder
aufwärts
gehen soll, muss bei derartigen Regelungstatbeständen kräftig
entrümpelt werden.
Übliche
Strahlungsleistungen von gebräuchlichen CB-Funk-Hochantennen
übersteigen die erst seit kurzem unsinnig eingeführte
Strahlungsleistungsgrenze von 4 Watt ERP stets.
Seitdem in den amtlichen Regularien
Strahlungsleistungen schleichend eingeflossen sind, werden CB-Funker
von Amts wegen kriminalisiert.
Wie kommts?
Im Frequenznutzungsplan
wurde als maximal zulässige, äquivalente Strahlungsleistung 4 Watt definiert.
Funkgeräte erzeugen aber keine Strahlungsleistung, sondern
Hochfrequenzwirkleistung. Ein CB-Funkgerät darf nach den gültigen Europanormen 4
Watt HF-Leistung in FM an seiner Antennenbuchse abliefern.
Strahlungsleistungen (egal
ob ERP oder EIRP) können jedoch nur im Raum und folglich erst nach der Wandlung
der einer Antenne zugeführten Hochfrequenzleistung in ein
elektromagnetisches Feld existent sein. Damit entspricht die Wirkung von 4 Watt ERP
keinesfalls der Wirkung von 4 Watt HochfrequenzWIRKleistung. Denn die Wandlung
in ein elektromagnetisches Feld durch die Antenne erfolgt nur mit
Wandlungsverlusten.
Im CB-Funk sind seit 1983
schon 4 Watt HF-Wirkleistung an der Antennenbuchse des Funkgerätes
erlaubt. Seit 2003 wurde aber im Frequenznutzungsplan durch die
unscheinbare Bezeichnung ERP eben neu die Strahlungsleistung mit 4 Watt - was
je nach der schon über 20 Jahren verwendeten Antenne eine ohne Not und
tatsächlichen Erfordernis eingeführte Reduzierung auf bis zu einem
Hundertstel der ursprünglichen Regulierung bedeutet. Weil aber alle CB-Funker
mit Hochantenne betroffen sind, wurden exact diese von der Verwaltung
kriminalisiert.
Da es sich also bei
Strahlungsleistungen immer um die Wirkung eines elektromagnetischen Feldes handelt,
ist zwingend die tatsächliche Wirkung dieses Feldes zu betrachten.
Dafür sind weder die elektrische, noch die magnetische Feldstärke alleine
heranzuziehen. Im Nahfeldbereich bis etwa 1,5 Wellenlängen im CB-Funk
(ungefähr bis 17 m Abstand vom Antennenstrahler) wird alleine schon
das elektromagnetische Feld um 32,5 dB geschwächt, was dessen Wirkung
annähernd auf ein Zweitausendstel reduziert.
Die Referenzantenne ist
der Lambda-Halbe-Dipol. Das sind im einfachsten Falle zwei knapp
Lambda-Viertel-lange Drähte, die in der Mitte gespeist werden. Knapp deswegen, weil
elektromagnetische Wellen sich in gestreckten Leitern etwas langsamer
ausbreiten als im Raum und deswegen die mechanische Länge um etwa 6
% kürzer ausfällt.
Im
CB-Bereich hat ein Lambda-Halbe-Dipol somit zwei Schenkel mit jeweils
ca. 2,60 m Länge. Da eine im CB-Funk gebräuchliche
Lambda-Halbe-Antenne in
ihrem Strahler die gleiche Stromverteilung wie ein Lambda-Halbe-Dipol und somit die gleiche
Strahlungswirkung hat, ist deren Antennengewinn exact demjenigen eines Lambda-Halbe-Dipoles
entsprechend.
Der Antennengewinn einer
jeden Antenne hängt aber von ihrer Antennenwirkfläche ab. Diese ist
bei einer Lambda5/8tel-Antenne höher als bei einer Lambda-Halbe-Antenne.
Daraus ergibt sich bei ihr ein entsprechend höherer Antennengewinn. Der
Strahler einer echten Lambda5/8tel Antenne ist etwa 6,50 m lang, die Radiale 2,60 m.
Die Radiale werden jedoch meist etwas kürzer ausgeführt, um die
mechanische Stabilität der gesamten Antenne zu erhöhen. Das ist
regelmäßig an den Fußpunktspulen dieser Antennen zu erkennen. 5/8tel Strahler mit
verkürzten Radialen haben geringfügig geringere Antennengwinne als
vollwertige 5/8tel Antennen (die Super 8 von Pan beispielsweise 5,4 dBd = 7,5 dBi)
Die Bezugsantenne und
damit Referenz ist wie bereits dargestellt, der Lambda-Halbe-Dipol. Dieser erzielt
sein definitionsgemäßes Strahlungsfeld mit zwei ausgeprägten Maxima im
freien Raum. Damit ist der Weltraum gemeint, fernab von möglichen
das Feld beeinflussenden Massen und elektrisch leitfähigen Gebilden.
Auf der Erdoberfläche
jedoch kann derselbe Lambda-Halbe-Dipol nicht mehr in alle Raumrichtungen frei abstrahlen,
sondern nur in den Halbkreis über dem Erdboden. Damit muß die
elektrische Eigenschaft des Erdbodens genauer betrachtet werden. Der Erdboden ist
elektrisch gesehen nichts anderes, als die Parallelschaltung von einer gegen
unendlich gehenden Anzahl
an Staubpartikelchen, welche je nach Feuchtigkeitsgrad und metallischen Bestandteilen einen mehr
oder weniger hohen elektrischen Widerstand aufweisen. Die
Parallelschaltung von sehr vielen hochohmigen Widerständen ergibt
einen zu null Ohm tendierenden Gesamtwiderstand.
Das aber bedeutet bezogen
auf die auf ihm auftreffende Hochfrequenzstrahlung, daß
diese - weil Fehlanpassung aufgrund der starken Abweichung vom Wellenwiderstand des
freien Raumes=377 Ohm herrscht - nahezu vollständig reflektiert
und in die selbe Halbkugel zurückgestrahlt wird, in welche
die Antenne selbst schon frei strahlt.
Deshalb haben die
über dem Erdboden errichteten Antennen etwa um 3 dB höhere Antennengewinne als im
Weltall.
Damit gilt im freien Raum (Weltall):
Isotroper Strahler
: Gewinn -2,15 dBd = 0 dBi
Lambda-Halbe-Dipol :
Gewinn 0 dBd = 2,15 dBi
5/8tel-Ground-Plane
: Gewinn 3,04 dBd = 5,19 dBi
und über dem Erdboden:
Isotroper
Strahler : Gewinn 0,85 dBd =
3 dBi
Lambda-Halbe-Dipol :
Gewinn 3 dBd = 5,15 dBi
5/8tel-Ground-Plane
: Gewinn 6,1 dBd = 8,2 dBi
Weil nun die BNetzA in
ihren Regelwerken neuerdings Strahlungsleistungen benannt hat, sollte der CB-Funker die
über dem Erdboden von seiner verwendeten Hochantenne erzeugte
Strahlungsleistung errechnen können.
Bei 4 Watt Speiseleistung
am Antenneneingang erzeugt eine Lambda-Halbe-Antenne eine
Strahlungsleistung von 8 Watt ERP oder 13,1 Watt EIRP.
Eine vollwertige 5/8tel
erzeugt unter den gleichen Bedingungen 16,2 Watt ERP oder 26,2 Watt EIRP.
Eine
5-Element-Monoband-Richtantenne (Yagi) kommt auf ca. 9 dBd oder 11 dBi
Antennengewinn. Zwei solche Antennen zu einer Antennengruppe zusammengeschaltet, schaffen
annähernd 12 dBd oder 14 dBi. Damit sind wir bei 64 Watt ERP entsprechend 105 Watt
EIRP angekommen.
-HF-
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