ERP/EIRP - Problematik

Interessante Missdeutungen zum Thema Strahlungsleistungen finden sich insbesondere in Kommentarbeiträgen. Die Begriffe EIRP und ERP werden - sogar bei Wikipedia - nicht korrekt erklärt. Dies führt in der Folge zu fatalen Betätigungen, wobei CB-Funker durch staatliche Stellen kriminalisiert werden.

Beim Lesen einiger Kommentarbeiträge in Foren zum Thema Strahlungsleistungen im CB-Funk stösst der Leser auf interessante Missdeutungen. In der Folge werden bei solchen Meinungskundgaben häufig Fehlinterpretationen mit letztlich fatalen Folgerungen getätigt.

Bis vor kurzem hatte ich mir selbst auch noch keine detaillierten Gedanken dazu gemacht ob nun ERP Equivalent Radiated Power oder Effective Radiated Power bedeutet und selbst - falsch - ERP mit Effektive Radiated Power dargestellt.

Die Begriffe EIRP und ERP werden - sogar bei Wikipedia - nicht korrekt erklärt. Denn EIRP steht nicht für Effective Isotropic Radiated Power und ERP steht auch nicht für Effective Radiated Power.

Eine Wirkungsgleichsetzung der an der Antennenbuchse eingespeisten
effektiven Hochfrequenzleistung mit der von der Antenne abgestrahlten
Hochfrequenzleistung ist nicht möglich.

Die effektiv von der Antenne tatsächlich abgestrahlte Wirkleistung ist immer deutlich kleiner, als die ihr an der Antennenbuchse zugeführte HF-Wirkleistung. 4 Watt HF-Speiseleistung dürfen daher z.B. nicht mit 4 Watt effektiv von der Antenne abgestrahlter Hochfrequenzleistung gleichgesetzt werden.

Seitdem die frühere RegTP, die seit kurzem in "Bundesnetzagentur" (BNetzA) umbenannt worden ist, die Begriffe EIRP und ERP in ihre Bestimmungen zur Regulierung auch des CB-Funks aufgenommen hat, ist für alle CB-Funker die genaue Kenntnis dieser Begriffe für die Beurteilung der von der eigenen Antennenanlage abgestrahlten Strahlungsleistung (ERP bzw. EIRP) von Nöten.

Diese von der Antenne abgestrahlte Strahlungsleistung ist um den Antennengewinn höher, als die derselben Antenne an deren Antennenbuchse zugeführte, effektive Hochfrequenzleistung. Die der Antenne an ihrer Antennenbuchse zugeführte Hochfrequenzleistung ist nur bei optimaler Antennenanpassung und damit einem SWR von 1:1 eine reine Wirkleistung, die zum Teil in der Antenne in Wärme gewandelt und zum anderen Teil zur Stärke des von der Antenne abgestrahlten elektromagnetischen Feldes und damit Strahlungsleistung beiträgt.

Von Strahlungsleistung spricht man erst in dem Moment, wo ein vom Antennenstrahler erzeugtes elektromagnetisches Feld, bestehend aus elektrischem Feld und magnetischem Feld den Strahler umgibt.

Ist dieser die Hochfrequenz in den Raum abstrahlende Strahler eine unendlich kleine, kugelförmige Antenne, so wird dieses Gebilde mit der Bezeichnung Isotroper Strahler bedacht. Einen isotropen Strahler kann man in der Praxis nicht aufbauen. Er dient dem Zweck, für Berechnungen eine wirklich punktförmige Strahlungsquelle zu haben, die in alle Raumrichtungen ein gleichstarkes Strahlungsfeld erzeugt. Damit ist der isotrope Strahler eine rein virtuelle Antenne - aber mathematische Bezugsantenne.

In der praktischen Antennentechnik ist die Referenzantenne der Lambda-Halbe-Dipol. Dieser besteht aus zwei lambdaviertel langen Strahlern, welche in der Mitte mit Hochfrequenzenergie gespeist werden. Im einfachsten Falle besteht dieser Antennendipol also aus zwei gespannten Drähten mit je knapp Lambda/4tel mechanischer Drahtlänge. Die Drähte sind einige Prozent kürzer als die Lambda/4tel-Länge, welche zur benutzten Sendefrequenz gehört, weil sich elektromagnetische Wellen in gestreckten Leitern etwas langsamer ausbreiten als im freien Raum. Dieser Lambda/2-Dipol strahlt nun die eingespeiste Hochfrequenzleistung keinesfalls in alle Raumrichtungen gleich stark ab, sondern erzeugt in gedachter Verlängerung der Strahler die kleinste Feldstärke. Betrachtet man diesen Lambda/2-Dipol daher von der Seite, wo man den Strahler nur als Punkt sieht, so entsteht um diesen Strahler herum in dieser Polarisationsrichtung ein kreisrundes, gleichmässiges Strahlungsfeld. Betrachtet man den Strahler dagegen von vorne oder hinten, so dass man die Gesamtlänge der beiden Lambda/4tel-Hälften des Lambda/2-Dipols sieht, so strahlt er in dieser Polarisationsrichtung nach vorne und hinten gleichstark und die Strahlungsintensität in alle anderen Winkelrichtungen in dieser Polarisationsrichtung nimmt ab.

Der Lambda-Halbe-Dipol ist die Referenzantenne, auf die sich alle
Antennenvergleiche beziehen.

Der isotrope Strahler hingegen erzeugt bei gleicher Speiseleistung eine um den Faktor 1,64 kleinere Strahlungsdichte des elektromagnetischen Feldes als der Lambda-Halbe-Dipol dieses in seinen beiden Hauptstrahlrichtungen erzeugt. Das entspricht einem Strahlungspegelunterschied von 2,15 dB.

Nun muss man zur Beurteilung der Sachlage in unmittelbarer Strahlernähe wissen, dass im Bereich direkt um den Antennenstrahler bis zum Abstand von Lambda/2*3,14 (bei Frequenzen > 16,9 MHz) hauptsächlich nur Blindleistung und eben kaum Wirkleistung, welche für die Informationsübertragung übertragen werden muss, auftritt. Diesen Bereich nennt man das reaktive Nahfeld. Hier ist die elektrische mit der magnetischen Feldkomponente noch nicht in einer festen Phasenbeziehung. Auf Grund dieser Tatsache tritt im reaktiven Nahfeld eine deutlich höhere Funkfelddämpfung als im Fernfeld auf und die Feldkomponenten sind noch nicht über den Freiraumwellenwiderstand von 377 Ohm miteinander verknüpft.

Entfernt man sich langsam weiter vom Antennenstrahler, so geht das reaktive Nahfeld kontinuierlich in das Nahfeld, welches bei hohen Antennengewinnen bis ca. 4 Wellenlängen lang sein kann, aber bei CB-Rundstrahlern ungefähr knapp 2 Wellenlängen ab Strahler lang ist, über. Erst im daran anschliessenden Fernfeld hat das elektrische Feld mit dem magnetischen Feld eine feste Phasenbeziehung und beide Feldkomponenten werden linear gedämpft, was insgesamt eine quadratische Schwächung der Strahlungsdichte des Feldes zur Folge hat.

Übertragen werden soll mittels Hochfrequenzübertragung von einem Ort A zu einem Ort B die Nutzinformation, das sind die der Hochfrequenzschwingung aufmodulierte Sprache oder Daten.

Zur Übertragung der Nutzinformationen trägt aber ausschliesslich die über den freien Raum zum Empfänger übertragene Wirkleistung bei. Vom Antennenstrahler bis zum Ende des Nahfeldes wird dabei aufgrund des hauptsächlichen Blindleistungstransportes im reaktiven Nahfeld die Strahlungsdichte somit bis zum Beginn des Fernfeldes bereits um 32,5 dB gedämpft. 33 dB wäre eine Leistungsflussdichteveränderung um den Faktor 2000.

Betrachten wir die Sache für den CB-Funker anschaulicher: Dieser sei auf Sendung auf dem CB-Kanal 4, welchem die Frequenz 27,005 MHz zugeordnet ist. Aus dieser Frequenz resultiert eine Wellenlänge von 11,11 m. Das reaktive Nahfeld endet damit bei etwa 1,77 m Abstand vom Strahler. Alle elektrisch leitfähigen Gebilde, welche sich in diesem Bereich befinden, werden das Strahlungsfeld sehr stark beeinflussen. Bereits im Abstand von ca. 20 m ist die Strahlungsdichte des Hochfrequenzfeldes auf ein Eintausendachthundertstel gesunken (Nahfeld/Fernfeldgrenze). Erst von da an bei weiterer Entfernung vom Antennenstrahler nimmt die Strahlungsdichte quadratisch mit Verdoppelung der Entfernung ab.

Aus den beschriebenen Gegebenheiten leiten sich folgende Fakten ab:

1. Die der Antenne an ihrer Antennenbuchse zugeführte Hochfrequenzleistung ist nur dann eine reine Wirkleistung (Effektivleistung), wenn die Bedingung der Leistungsanpassung an der Antennenbuchse an die Speiseleitung erfüllt (SWR 1:1) ist.

2. Nur der
Lambda/2-Dipol erzeugt die äquivalente, gleichgrosse Strahlungsleistung, welche ihm an seiner Antennenbuchse als Wirkleistung (effektive Leistung) zugeführt wird. Denn er ist als Bezugsgrösse und damit Referenz definiert.

4 Watt ERP ist aufgrund dieser Definition ungleich 4 Watt Wirkleistung
(effektive Leistung).

Diese von der Bezugsantenne Lambda-Halbe-Dipol abgestrahlte Hochfrequenzleistung, welche aber in jedem Falle kleiner als die zugeführte Effektivleistung=Wirkleistung ist, wird daher mit

EQUIVALENT RADIATED POWER (ERP)


oder auf Deutsch mit äquivalenter (also der Speiseleistung am Antenneneingang auf durch den Lambda-Halbe-Dipol bezogenen Wandlung in HF-Strahlung entsprechenden) Strahlungsleistung bezeichnet.

Logischerweise ist - weil beim isotropen Strahler die Strahlungsdichteunterschiede zwischen der realen Bezugsantenne bereits mit einem festen Faktor berücksichtigt sind, dann:

EIRP = Equivalent Isotropic Radiated Power


Um es also ganz deutlich zu formulieren:

4 Watt ERP haben keinesfalls dieselbe Wärmewirkung wie 4 Watt effektive HF-Leistung, also HF-Wirkleistung.

Damit haben die Beamten der Fernmeldeverwaltung und die mit wenig Sachkunde behafteten Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit der Einführung der 10 Watt EIRP-Regelung für die Erforderlichkeit einer Standortbescheinigung, aber auch mit der Benennung von 4 Watt ERP im Frequenznutzungsplan weit über das notwendige Mass von sinnvollen Regulierungen hinaus tatsächlich reguliert. Das gilt es auf sinnvolle Werte zu korrigieren.

Für den CB-Funker wurde durch die Hintertür der technischen Regulierung (deren Feinheiten oftmals sogar Fachleute nicht gleich erkennen) die lange zuvor erlaubte Verwendung von beliebigen Antennen ohne tatsächlicher Erfordernis gekappt. So wurde elegant der Bestandsschutz umgangen. Jetzt darf der CB-Funker noch nicht mal mehr eine Lambda5/8tel Antenne aufbauen, denn damit kommt er wegen deren Antennengewinn gegenüber der Lambda-Halbe-Antenne bereits deutlich über 4 Watt ERP und meistens auch über 10 Watt EIRP. Aber wie schon seit 1983 besteht durch diese geringen Feldstärken nach wie vor immer noch keinerlei Gefahr für eine eventuelle negative Gesundheitsbeeinflussung von Personen in unmittelbarer Antennennähe.

Betrachtet man die Sicherheitsabstände, welche sich aus der Standortbescheinigung beispielsweise bei einer normalen 5/8tel CB-Antenne ergeben, dann wird deutlicher, was gemeint ist: Unsere Antenne sei mit 4 Watt an ihrer Antennenbuchse versorgt und habe einen Antennengewinn von 6,1 dBd = 8,2 dBi. Diesen erzielt sie nur dann, wenn das Nahfeld frei von Hindernissen ist (sich also in alle Richtungen bis ungefähr 2 Wellenlängen um den Strahler herum keinerlei elektrisch leitfähige Gebilde befinden).

Weil der Erdboden elektrisch gesehen nichts anderes als die Parallelschaltung von unendlich vielen, mehr oder weniger hochohmigen Widerständen ist, ergibt sich für den Erdboden ein gegen null Ohm gehender Leiter. Damit muss unser Antennenstrahler auch vom Boden zuallermindestens eine Wellenlänge entfernt sein. Der 5/8-Strahler ist 6,50 m lang und beginnt am Ende des Masten montiert bei 11 m über Grund.

Nun zur Rechnung: 4 Watt Speiseleistung an der Antenne bei einem Antennengewinn von 6,1 dBd ergeben 16,2 Watt ERP (Equivalent Radiated Power) oder 26,6 Watt EIRP (Equivalent Isotropic Radiated Power). Damit verstösst der heutige CB-Funker, der seit 1983 absolut nichts an seiner seit damals zulässigen Funkanlage verändert hat, aufgrund der sinnfreien neueren Regulierung gemäss Frequenznutzungsplan gegen die neuen Auflagen und wird durch die staatlichen Regelungen zum illegalen Objekt der staatlichen Begierde.

Der CB-Funker wurde also durch staatliche Organe kriminalisiert.

Auch braucht dieser CB-Funker nun eine Standortbescheinigung, deren Sinn und damit eine begründbare Notwendigkeit überhaupt nicht erkennbar ist. Aber eben auch mal schnell die Sicherheitsabstände, welche sich aus der 26. BImSCHV ergeben, errechnet:

Der Personenschutzgrenzwert liegt beim 10 m Amateurfunkband (frequenzmässig knapp oberhalb der CB-Funkfrequenzen) bei 27,5 V/m. Diesen Wert verwende ich, weil für den 11m-Frequenzbereich kein eigener Grenzwert definiert ist. Daraus errechnen sich bei unseren 26,6 W EIRP gerade mal 1,03 m fiktiver Sicherheitsabstand vom Strahler. Wie soll ein Mensch jemals so nahe an den Antennenstrahler heran und damit in die fiktive Gefahrenzone kommen, wenn letzterer am Mast 11 m über Grund montiert ist?  Was also soll ein getriebener Aufwand nur um des Verwaltungsaufwandes Willens, wenn sich keinerlei beachtenswerte Konsequenz daraus ergeben kann?

Wäre die selbe Antenne meinetwegen direkt 1 m über Grund montiert, würde sie keinen Antennengewinn mehr erzielen können, da ein Grossteil des Feldes vom Erdboden absorbiert werden würde. Hinzu kommt, dass bei den Personengrenzwerten ja bereits ein grosser Sicherheitsfaktor enthalten ist, bevor die Schwelle der Feldstärke erreicht werden könnte, wo eventuell erste negativ zu bewertende Beeinflussungen der Gesundheit zu befürchten wären. Diese Feldstärken müssten um einige Zehnerpotenzen höher werden!

Es ist dementsprechend festzuhalten: Standortbescheinigung im CB-Funk bei Strahlungsleistungen kleiner 100 Watt ist mit Sicherheit grober Unfug und damit als reine Verwaltungsschickane zu Geldeintreiberzwecken erkennbar. Der Nutzen ist absolut Null, ein Gefahrenpotential ist nicht vorhanden.

Nehmen wir mal an, dieselbe Antenne dürfte mit so grosser Speiseleistung versorgt werden, dass sie eine Strahlungsleistung von 100 Watt EIRP erreicht. Jetzt wäre der Sicherheitsabstand nach Standortbescheinigung mit gerade einmal 1,99 m ab Strahler zu beziffern. Das ist immer noch für den Verwaltungsaufwand und dem damit beabsichtigten Zweck absolut unsinnig. Denn niemand - auch nicht in anderen Frequenzbereichen - errichtet Sendeantennen so, dass im Hauptstrahlungsfeld ständig Personen herumtanzen und Abschattungen verursachen. Bei 1000 Watt EIRP an der CB-Antenne schliesslich würde der Sicherheitsabstand vom Antennenstrahler bis zum Ende der fiktiven Gefahrenzone 6,30 m betragen. Eine Person würde auch dann, selbst wenn diese 3 m hoch wäre, immer noch nicht in diesen fiktiven Gefahrenbereich der Hochfrequenzstrahlung unserer Antenne kommen.

Folglich kann der CB-Funk im 27 MHz-Bereich vollkommen von der Standortbescheinigungspflicht ausgenommen werden, da auch die grössten Richtantennen ihre Wirkung (Antennengewinn) nur bei fachgerechtem Aufbau - also in entsprechender Höhe - erreichen können. 5 Element-Yagis (sind bei CB-Frequenzen Monsterantennen) erreichen max. so um die 12 dBi Antennengewinn. Mit 4 Watt gespeist kommen die erzielbaren Strahlungsleistungen auf noch nicht mal 50 Watt ERP und bleiben unter 100 Watt EIRP. Auch die 4 Watt ERP im Frequenznutzungsplan sind ersatzlos zu streichen. Denn derselbe Regelungstatbestand ist schon mit den Vorschriften, welchen die zugelassenen CB-Funkgeräte entsprechen müssen, komplett "erschlagen".

Die heutigen Herzschrittmacher sind bei weitem störungsunempfindlicher, als noch die Modelle von vor 10 Jahren es waren. Die Feldstärkewerte, bei welchen erste Störungen der HSM auf CB-Frequenzen beobachtet werden konnten, liegen bei knapp 100 V/m. Damit liegen diese Werte deutlich über dem Personenschutzgrenzwert von 27,5 V/m, der seinerseits weit zur sicheren Seite nach unten festgelegt ist.

Weitere Übertreibungen von Grenzwerten nach unten hin bringen nicht ein Promille mehr Sicherheit, aber viel mehr vor allen Dingen absolut unsinnigen Verwaltungsaufwand. Wenn es mit Deutschland wieder aufwärts gehen soll, muss bei derartigen Regelungstatbeständen kräftig entrümpelt werden.

Übliche Strahlungsleistungen von gebräuchlichen CB-Funk-Hochantennen übersteigen die erst seit kurzem unsinnig eingeführte Strahlungsleistungsgrenze von 4 Watt ERP stets.

Seitdem in den amtlichen Regularien Strahlungsleistungen schleichend eingeflossen sind, werden CB-Funker von Amts wegen kriminalisiert.

Wie kommts?

Im Frequenznutzungsplan wurde als maximal zulässige, äquivalente Strahlungsleistung 4 Watt definiert. Funkgeräte erzeugen aber keine Strahlungsleistung, sondern Hochfrequenzwirkleistung. Ein CB-Funkgerät darf nach den gültigen Europanormen 4 Watt HF-Leistung in FM an seiner Antennenbuchse abliefern.

Strahlungsleistungen (egal ob ERP oder EIRP) können jedoch nur im Raum und folglich erst nach der Wandlung der einer Antenne zugeführten Hochfrequenzleistung in ein elektromagnetisches Feld existent sein. Damit entspricht die Wirkung von 4 Watt ERP keinesfalls der Wirkung von 4 Watt HochfrequenzWIRKleistung. Denn die Wandlung in ein elektromagnetisches Feld durch die Antenne erfolgt nur mit Wandlungsverlusten.

Im CB-Funk sind seit 1983 schon 4 Watt HF-Wirkleistung an der Antennenbuchse des Funkgerätes erlaubt. Seit 2003 wurde aber im Frequenznutzungsplan durch die unscheinbare Bezeichnung ERP eben neu die Strahlungsleistung mit 4 Watt - was je nach der schon über 20 Jahren verwendeten Antenne eine ohne Not und tatsächlichen Erfordernis eingeführte Reduzierung auf bis zu einem Hundertstel der ursprünglichen Regulierung bedeutet. Weil aber alle CB-Funker mit Hochantenne betroffen sind, wurden exact diese von der Verwaltung kriminalisiert.

Da es sich also bei Strahlungsleistungen immer um die Wirkung eines elektromagnetischen Feldes handelt, ist zwingend die tatsächliche Wirkung dieses Feldes zu betrachten. Dafür sind weder die elektrische, noch die magnetische Feldstärke alleine heranzuziehen. Im Nahfeldbereich bis etwa 1,5 Wellenlängen im CB-Funk (ungefähr bis 17 m Abstand vom Antennenstrahler) wird alleine schon das elektromagnetische Feld um 32,5 dB geschwächt, was dessen Wirkung annähernd auf ein Zweitausendstel reduziert.

Die Referenzantenne ist der Lambda-Halbe-Dipol. Das sind im einfachsten Falle zwei knapp Lambda-Viertel-lange Drähte, die in der Mitte gespeist werden. Knapp deswegen, weil elektromagnetische Wellen sich in gestreckten Leitern etwas langsamer ausbreiten als im Raum und deswegen die mechanische Länge um etwa 6 % kürzer ausfällt.

Im CB-Bereich hat ein Lambda-Halbe-Dipol somit zwei Schenkel mit jeweils ca. 2,60 m Länge. Da eine im CB-Funk gebräuchliche Lambda-Halbe-Antenne in ihrem Strahler die gleiche Stromverteilung wie ein Lambda-Halbe-Dipol und somit die gleiche Strahlungswirkung hat, ist deren Antennengewinn exact demjenigen eines Lambda-Halbe-Dipoles entsprechend.

Der Antennengewinn einer jeden Antenne hängt aber von ihrer Antennenwirkfläche ab. Diese ist bei einer Lambda5/8tel-Antenne höher als bei einer Lambda-Halbe-Antenne. Daraus ergibt sich bei ihr ein entsprechend höherer Antennengewinn. Der Strahler einer echten Lambda5/8tel Antenne ist etwa 6,50 m lang, die Radiale 2,60 m. Die Radiale werden jedoch meist etwas kürzer ausgeführt, um die mechanische Stabilität der gesamten Antenne zu erhöhen. Das ist regelmäßig an den Fußpunktspulen dieser Antennen zu erkennen. 5/8tel Strahler mit verkürzten Radialen haben geringfügig geringere Antennengwinne als vollwertige 5/8tel Antennen (die Super 8 von Pan beispielsweise 5,4 dBd = 7,5 dBi)

Die Bezugsantenne und damit Referenz ist wie bereits dargestellt, der Lambda-Halbe-Dipol. Dieser erzielt sein definitionsgemäßes Strahlungsfeld mit zwei ausgeprägten Maxima im freien Raum. Damit ist der Weltraum gemeint, fernab von möglichen das Feld beeinflussenden Massen und elektrisch leitfähigen Gebilden.

Auf der Erdoberfläche jedoch kann derselbe Lambda-Halbe-Dipol nicht mehr in alle Raumrichtungen frei abstrahlen, sondern nur in den Halbkreis über dem Erdboden. Damit muß die elektrische Eigenschaft des Erdbodens genauer betrachtet werden. Der Erdboden ist elektrisch gesehen nichts anderes, als die Parallelschaltung von einer gegen unendlich gehenden Anzahl an Staubpartikelchen, welche je nach Feuchtigkeitsgrad und metallischen Bestandteilen einen mehr oder weniger hohen elektrischen Widerstand aufweisen. Die Parallelschaltung von sehr vielen hochohmigen Widerständen ergibt einen zu null Ohm tendierenden Gesamtwiderstand.

Das aber bedeutet bezogen auf die auf ihm auftreffende Hochfrequenzstrahlung, daß diese - weil Fehlanpassung aufgrund der starken Abweichung vom Wellenwiderstand des freien Raumes=377 Ohm herrscht - nahezu vollständig reflektiert und in die selbe Halbkugel zurückgestrahlt wird, in welche die Antenne selbst schon frei strahlt.

Deshalb haben die über dem Erdboden errichteten Antennen etwa um 3 dB höhere Antennengewinne als im Weltall.


Damit gilt im freien Raum (Weltall):

Isotroper Strahler     : Gewinn -2,15  dBd =  0      dBi
Lambda-Halbe-Dipol : Gewinn  0       dBd =  2,15 dBi
5/8tel-Ground-Plane  : Gewinn  3,04  dBd =  5,19 dBi

und über dem Erdboden:

Isotroper Strahler     : Gewinn  0,85 dBd  =  3      dBi
Lambda-Halbe-Dipol : Gewinn  3      dBd  =  5,15 dBi
5/8tel-Ground-Plane  : Gewinn  6,1   dBd  =  8,2   dBi

Weil nun die BNetzA in ihren Regelwerken neuerdings Strahlungsleistungen benannt hat, sollte der CB-Funker die über dem Erdboden von seiner verwendeten Hochantenne erzeugte Strahlungsleistung errechnen können.

Bei 4 Watt Speiseleistung am Antenneneingang erzeugt eine Lambda-Halbe-Antenne eine Strahlungsleistung von 8 Watt ERP oder 13,1 Watt EIRP.

Eine vollwertige 5/8tel erzeugt unter den gleichen Bedingungen 16,2 Watt ERP oder 26,2 Watt EIRP.

Eine 5-Element-Monoband-Richtantenne (Yagi) kommt auf ca. 9 dBd oder 11 dBi Antennengewinn. Zwei solche Antennen zu einer Antennengruppe zusammengeschaltet, schaffen annähernd 12 dBd oder 14 dBi. Damit sind wir bei 64 Watt ERP entsprechend 105 Watt EIRP angekommen.

-HF-

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