Kaum sind einmal die einzigen zwei
Menschen, die innerhalb der DFA alleine die
Erfolge der DFA erarbeitet hatten, einmal nicht anwesend, schon wird
die
absolute Vertretungsunfähigkeit deutlich sichbar.
Interessensbündelung und
die jahrelang verfolgten Ziele werden ersatzlos aufgegeben.
Mangelnde Rechts-
und Fachkenntnis bei sich wichtigtuenden CB-Verbandsgrößen
führt zu gravierenden Nachteilen aller CB-Funker mit Hochantenne -
Verbandskapriolen!
Nachdem von mir mehrfach zu kritisieren war, daß der DFA-Vorstand
in den
letzten beiden Jahren zunehmend an seiner eigenen Satzung vorbei nach
Lust
und Laune der Vorstandspersonen (eher aber überhaupt nicht mehr)
arbeitete,
muß man nach dem Ausscheiden von auch Burkhard Heid mit aller
Ernüchterung
feststellen, daß die DFA zu einem Kasperletheater mit
Kindergartenniveau
verkommen ist.
Wolfgang Fricke berichtete in der ihm eigenen Art (ihm persönlich
wichtig
erscheinende Nebensächlichkeiten werden groß herausgestellt,
aber wirklich
wichtige Dinge werden nach Art von sich im CB-Bereich wichtigtuenden
Funkamateuren allerhöchstens abwertend angemerkt - Fricke ist
selbst auch
Funkamateur) im Funkmagazin über die DFA-Tagung.
Er reiht sich dabei genauso in die lediglich gerne schwätzende
Funkamateursgemeinde ein, welche den CB-Funkern durch ihre "Fachartikel"
ohne vorhandenen Grund elementare Rechte auf sinnvolle Nutzung von
Hochfrequenzübertragungsmöglichkeiten verwehren wollen.
In seinem Artikel über die Frühjahrstagung 2006 der DFA
berichtet er:
Zitat:
----------
Am 18. März 2006 fand in
Neustadt (Hessen) die Frühjahrstagung der
Deutschen Funk-Allianz
(DFA) statt. An der Tagung nahmen 14 Delegierte
("Abgeordnete") aus 8
Mitgliedsvereinigungen teil. Als Gäste waren unter
anderem der
Bundestagsabgeordnete Sören Bartol, das Ehrenmitglied
Jürgen
Langendörfer, Katja Bickmeier und Frank Siegert sowie der
Initiator der
"Herleshausen-Demo",
Jürgen Walter erschienen. Die Hobby-Presse war durch
Wolfgang Fricke vom
"Funkmagazin" vertreten.
--------------
Zitatende
In diesem Informationsblock kommt schon fehlendes eigenes Wissen des
Berichterstatters bezüglich Mitgliederrechten (gehören zum
"Formalkram")
zum Vorschein. Den meisten CB-Funkern fallen aber solche Ungereimtheiten
noch nicht einmal auf: Jürgen Langendörfer ist in der
Herbsttagung 2005
(zwar satzungswidrig) zum Ehrenmitglied ernannt worden.
Damit ist er stimmberechtigtes Vollmitglied und nicht Gast in der DFA.
Aber wer sich Rechte nach DAKfCBNF-Vorbild schon so hinbiegt, wie man
sie
im Einzelfall gerne hätte, versagt damit beim Ausüben seines
Amtes und ist
letztlich unfähig, die eigentliche Hauptaufgabe des Verbandes
- Interessensbündelung - gemäß Satzung tatsächlich
zu betreiben. Und wer
glaubt, auf "Formalkram" (gesetzliche Erfordernisse und
Satzungsbestimmungen) durch Mißachtung verzichten zu können,
kann und
darf niemals rechtswirksam Vertretungsrechte ausüben. In einem
solchen
nicht rechtsfähigen Verein - dem RTCB - beteiligt sich auch
Wolfgang Fricke
selber. Da wundert es nicht weiter, wenn dessen Wunschgedanken fern
jeder Realität in seine Formulierungen a la Bildzeitungsstil
einfließen.
Warum sind die
Gebrüder Langendörfer bei der DFA
satzungswidrig zu
Ehrenmitgliedern ernannt worden?
Satzungswidrig wurden die Brüder Langendörfer deshalb
Mitglieder in der
DFA, weil diese seit dem Bestehen der Deutschen Funkallianz nicht eine
einzige positive Handlung für den CB-Funk im Allgemeinen oder im
Sinne der
Interessenvertretung der DFA im Besonderen getätigt haben. Nur,
weil sie zu
Zeiten, als Harald Westermann noch Vorsitzender des Arbeitskreises der
CB-Funker in Hessen (AKCB) und als solcher im DAKfCBNF organisiert war,
seine Body-Guards "spielten", ist noch lange kein satzungskonformer
Grund gegeben, diese bei der DFA - welche zu den durch den DAKfCBNF
verursachten Knebelungen für alle CB-Funker konträre
Interessen bislang
vertreten hat - als Ehrenmitglieder aufzunehmen. Vielmehr ist das Hohn
und Spott, alleine verursacht durch den Vorsitzenden/die Vorstandschaft
der DFA, um die Korrekturen von durch den DAKfCBNF verursachten
Knebelungsvorschriften, welche einzig Burkhard Heid, Franz Hornauer,
Hans-Werner Hoppe und zu einem verschwindend kleinen Teil auch Mathias
Czaja für die DFA bewirken konnten, nach dem "Abgang" von BPH und
HF ins
Lächerliche zu ziehen. Damit ist festzustellen, daß das
Schattenkabinett
der DFA heute nur noch aus reinen Interessensheuchlern besteht.
Tatsächlich
wird den CB-schädlichen Intrigen von Franz Ahne im DAKfCBNF
intensiv
zugearbeitet.
Auf der Herbsttagung hat insbesondere der Vorstand der DFA, aber
auch die Mitgliederversammlung versagt. Die DFA ist zum Verräter
an den
von ihr selbst postulierten Interessen geworden.
Nur um Statisten für eine bessere Optik bei Tagungen zu erhalten,
sind die
Gebrüder Langendörfer ausgerechnet jetzt zu Ehrenmitgliedern
ernannt
worden.
Damit wurde letztendlich auch die Stellung von Ehrenmitgliedern, die
sich
tatsächlich durch aktive Einbringung im Sinne der Rechte für
alle
CB-Funker über Jahre hinweg positiv für die Allgemeinheit
verdient gemacht
haben, in den Schmutz gezogen - was wohl durch die Intrigenmeister Frank
Schmidt, Dieter Löchter und Mathias Czaja beabsichtigt war. Das
Vorbildhafte an Ehrenmitgliedern wird damit letztlich ins
Lächerliche gezogen.
Mathias Czaja hatte sich schon auf der Frühjahrstagung 2005 in
Schwelm selbst
öffentlich durch seine uneinsichtigen Diskussionsbeiträge zu
den Aufgaben
von Kassenrevisoren blamiert und ebenso durch seine Aussage, er
hätte die
Satzung der DFA selbst verfaßt. Diese hatte nämlich in allen
wesentlichen
Punkten Burkhard Heid erstellt.
Wäre ich als Revisor aktiv geblieben, hätte die
Vorstandschaft für diese
eigenmächtige Handlung von mir keinerlei Entlastung erhalten; ich
hätte den
finanziellen Schaden (durch den Wegfall der Mitgliederbeiträge)
von den
Verursachern (Vorstand) als Abgeordneter des CB-Vereines
Mangfalltal e.V. eingefordert. Auch ich war im Jahre 2005 bis zum
Jahresende noch Mitglied in der DFA, wurde aber zur
Ehrenmitgliedsernennung
im Vorfeld nicht informiert oder um eine Stellungnahme gebeten. Auch
mein
Geld wurde damit nicht satzungsgemäß verwendet. Denn alle
Handlungen des
Vorstandes verursachen irgendwo auch Kosten, die der Verband zu tragen
hat
- und seien es nur für überflüssigen
Organisationsaufwand und in der Folge
durch entgangene Mitgliedsbeiträge. Auch war der Vorstand
unfähig, von
Dieter Löchter die gemäß dessen Angaben auf der India
Fox Internetseite
genannten 8000 Mitglieder auch im von diesem nach der
Mitgliederstaffelung
der DFA zu entrichtenden DFA-Mitgliedsbeitrag korrekt einzufordern. Die
in
meinem Rücktrittsschreiben dargebrachten Versäumnisse, die
alleine Dieter
Löchter während seiner Vertretung des Vorsitzenden im Jahre
2004 zu
verantworten hatte, waren schlichtweg Arbeitsverweigerung und damit
verbandsschädigend.
Die Maßnahmen bei solchem Verhalten benennt die Satzung. Aber
Dieter
Löchter mußte natürlich noch auf anderen - zu
DFA-Interessen konträren -
Hochzeiten (RTCB) tanzen. Seinerseits kommt überall nur
heiße Luft und
Bluff. Bluff sowohl was die von ihm vertretenen Mitgliederzahlen angeht,
als auch, was seine Arbeit in der ECBF betrifft. Tricksen, bis das
Gericht ein
Machtwort spricht. Die India Fox e.V. ist wegen Mitgliedermangel
erloschen
- nicht nur als e.V., sondern insgesamt. Genau das hat das Gericht
festgestellt. Aber die gescheiterten DAK-Kreaturen, die alle mal eine
vernünftige Ausbildung in Sachen Vereinsrecht benötigen,
versuchen dann in
ihrer Hilflosigkeit öffentlich darzustellen, daß es nach wie
vor noch eine
India Fox gäbe - hald nicht mehr als e.V. Und nachprüfen
braucht man all
das Ganze seitens des DFA-Vorstandes ja nicht - ja noch nicht einmal,
wenn
z.B. vom Ehrenpräsidenten konkrete Hinweise gegeben werden. Bei
der DFA ist
man tatsächlich so dumm und akzeptiert unter Verletzung der eigenen
Gebührenordnung beim Beitrag von Dieter Löchter eine
Mitgliederanzahl
kleiner 10. Die Bestimmungen der Satzung zu erwiesenem
verbandsschädlichen
Verhalten im Falle Dieter Löchter werden einfach ignoriert. So
stimmen also
in der DFA Rechtsverdreher und Rechtsmißachter weiter mit ab und
verleihen
Menschen Ehrenrechte, die noch nie irgend etwas für die DFA im
Sinne der
DFA geleistet hatten.
Die Ehrung der Gebrüder Langendörfer wäre eigentlich
Sache des DAKfCBNF,
miemals aber der DFA. Wird sie - wie geschehen - von der DFA
durchgeführt,
kann sie nur kontraproduktiv wirken. Das ist so, als würde Gott
den Teufel
mit Weihwasser in den Himmel locken können.
Zitat:
--------
Die "Funkfreunde Pegnitz"
haben ihre Mitgliedschaft in der DFA zum
Jahresende 2006 gekündigt.
------------
Zitatende
Diese Kündigung wundert mich jetzt schon: Sind doch die einzigen im
wirklichen (und satzungsgemäßen) Sinne der DFA arbeitenden
Leute BPH und HF
beide wegen deutlich erkennbaren DAK-Arbeitsmethoden innerhalb der DFA
auf
eigenen Wunsch aus der DFA ausgetreten. Nun ist doch der Weg absolut
frei,
den Unsinn eines Franz Ahne flankierend und von massiver Dummheit
begleitet
aktiv zu unterstützen - was die DFA ja nach besten Kräften
seit meinem
Rücktritt als Kassenrevisor vorlebt. War das nicht auch im
Interesse von
Uwe Walter von den Funkfreunden Pegnitz, der seinerzeit den
Dampfplauderer
Eisele und Ahne, den gnadenlosen Satzungsvergewaltiger im DAKfCBNF zur
DFA-Tagung anschleppte?
Zitat:
-------
In seinem Vorstandsbericht
betonte der Vorsitzende der DFA, Harald
Westermann, dass er sich stets
für freie Meinungsäußerung eingesetzt habe.
---------
Zitatende
Aber nur dann, wenn die freie Meinungsäußerung seiner
eigenen Meinung
entsprochen hatte. Satzungswidrig wollte er sich (wie Ahne das im
DAKfCBNF stets vorlebt) das Recht herausnehmen, dem von der
Mitgliederversammlung gewählten Revisor (mir) die öffentliche
Bekanntgabe
des Rechnungsprüfungsberichtes zu untersagen. Diese
öffentliche Bekanntgabe
war jedoch wegen unvollständiger und geschönter
Protokollführung dringend
geboten, weil auf Anweisung von Harald Westermann der auf den
DFA-Internetseiten bereits veröffentlichte
Kassenprüfungsbericht
wieder entfernt worden war. Der Vorsitzende Harald Westermann hat hier
entgegen den Satzungsbestimmungen (so wie das Ahne auch im
DAKfCBNF immer wieder nach seiner eigenen Auslegung der
DAK-Satzung tut) versucht, dem höchsten Kontrollorgan der DFA
Anweisungen
zu dessen Arbeit zu erteilen. Die Satzung sagt aber klar aus, daß
gegenüber
diesem Kontrollorgan keine Weisungsbefugnis besteht. Ein Vorsitzender,
der
sich in eigenwilliger Weise über die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung
und die Bestimmungen der Satzung hinwegsetzt, diese nach eigener Lust
und
Laune abändert und ggf. auch in herrschsüchtiger Weise
einfach unter den
Tisch fallen läßt oder wie im DAKfCBNF üblich sich in
Geheimniskrämerei
verstrickt, ist eine "Flasche" und damit fehlbesetzt.
Eine solche Fehlbesetzung ist in der DFA nicht nur beim Vorsitzenden
Harald Westermann gegeben, sondern auch bei seinem Stellvertreter Frank
Schmidt. Beide opfern sie die eigentlichen und
satzungsgemäßen
Vertretungsziele der CB-Basis zugunsten der Vereinsharmonie
(Vereinsmeierei). Denn von den fachlichen Problematiken haben sie
keinerlei
Sachkenntnis - was auch in der Vergangenheit DFA-intern scharf u. a. von
mir kritisiert worden war. Doch anstatt aus eigenen Fehlern zu lernen
und
meine in jedem Einzelfall detailliert begründeten Kritiken
aufzuarbeiten, verrät
man lieber die zu vertretende CB-Basis und bockt wie ein kleines Kind.
Wenn
dann die internen Kritiker das Feld wegen absoluter Sinnlosigkeit in der
bisherigen Vereinigung vertreten zu bleiben selber räumen,
muß natürlich
auch noch nachgetreten werden.
Ich habe nun absichtlich etwas mit der Veröffentlichung meines
Kommentares
abgewartet, um den Größen der DFA die eigenständige
Korrekturmöglichkeit
des Fricke-Berichtes zu ermöglichen. Da aber nichts in dieser
Richtung
geschah, muß ich mich auch wegen der expliziten Nennung meines
Namens
durch Mathias Czaja mit klarstellenden Worten melden.
Das nachfolgende Zitat ist Hohn in Reinstkultur:
---------------
Westermann zitierte aus
einem Interview, das er im Jahre 1995 einer Zeitung
gegeben hatte:
"Eigentlich sollte das ganz einfach sein: Am schönsten wäre
es natürlich, wenn
die deutschen CB-Funker erkennen würden, wie wichtig der
Streit und die
Auseinandersetzungen in einer lebhaften Demokratie ist. Doch
gerade in CB-Funk-Kreisen
ist mir aufgefallen, wie wenig darauf geachtet
wird, das Grundrecht auf
freie Meinungsäußerungen anderen zu gestatten.
---------------
Zitatende
Genau, drum wollte er mir und Burkhard die eigene öffentliche
Meinungskundgabe und auch die Veröffentlichung meines
Revisorenberichtes
verbieten und hat mir bei Letzterem sogar mit dem Anwalt gedroht.
Hätte er
es blos getan, ich hätte ihm vor Gericht eine Lektion erteilt, die
er so
schnell nicht wieder vergessen hätte.
Auch Fricke hat genüßlich den auf der Herbsttagung bereits
verzapften
Schwachsinn breitgetreten.
Ehrlich, wenn sich Menschen in solchen Positionen so wenig im
Vereinsrecht
auskennen und ständig einen derartigen Bockmist vollbringen, sind
damit die
besten Voraussetzungen geschaffen, daß die sich
verselbständigte
Fernmeldeverwaltung mit solchen Hamperern macht, was sie gerne tut. Es
ist
beschämend, wenn man ständig solche Flaschen einbremsen
muß, weil sie sich
ihr eigenes Recht solange und in jedem Einzelfall zurechtbiegen, bis es
in
ihre Rechtsvorstellung paßt. Leider hat deren Rechtsvorstellung
mit
geltendem Recht meist nur sehr wenig Gemeinsamkeiten. Es ist schon nicht
möglich, wirklich nach der eigenen Satzung zu arbeiten. Denn:
Papier und
Deppen sind geduldig.
Zitat:
--------
Gewisse Mandatsträger
hatten immer wieder wegen dem angeblichen
Zusammengehörigkeitsgefühl
davon Abstand genommen, andere Meinungen laut
werden zu lassen. Ich bin der
Ansicht: Es ist unbedingt erforderlich,
zunächst die Verbände
zu verpflichten, den CB-Funkern reinen Wein
einzuschenken, damit die
Diskussion erst richtig losgehen kann." - Diese
Ziele - so Westermann -
verfolge er seit nunmehr elf Jahren.
-------------
Zitatende
HF boarisch: Iaz hod si da Dreg säiwa a Watschn gem. An
Unverfrorenheit ist
eine solche Aussage kaum mehr zu überbieten.
Zitat:
---------
Westermann kritisierte scharf
Äußerungen in Internet-Foren, insbesondere
Beiträge eines anonymen
Schreibers namens "Formalkramforderer". Diese
Person - so Westermann - sei
"gehirnlos", sie komme "dem Eisele und dem Heid
gleich". Er plädierte
dafür, offen miteinander zu reden und sich nicht
hinter Pseudonymen zu
verstecken.
-----------
Zitatende
Tja, würde sich Westermann die Arbeit wirklich antun und die
Meinungsbeiträge in Internetforen auch wirklich lesen - beim
Verständnis
kann ich ihm gerne behilflich sein - dann wüßte er
längst, daß der
"Formalkramforderer" (Jürgen Walter) ihm bei der gleichen
Veranstaltung
persönlich zur Verfügung gestanden hatte. "Gehirnlos"
war daher wieder
einmal nur diese Aussage von Harald Westermann - leider.
Einmal will der DFA-Vorsitzende Westermann seinem Kontrahenten (Eisele)
das "Gebiß klauen" und ein andermal stellt er auch den Macher und
Gründervater der DFA (BPH) als "gehirnlos" in einem Atemzug mit
Dampfplauderern wie Eisele dar. So nach dem Motto: Immer feste drauf -
mit
Vollgas und ohne Hirn.
Alleine schon der Vergleich, BPH mit Eisele in einen Topf zu werfen,
beweist, daß Harald Westermann weit neben der Kappe und bis zum
Hals
im Schmarrn steht.
Zitat:
---------
Westermann hob hervor, dass
eine "Zusammenarbeit im CB-Funk" kommen müsse,
"egal wie". Dies predige er
seit Jahren.
------------
Zitatende
Eine Zusammenarbeit mit Volltrotteln, die man an ihren kontraproduktiven
öffentlichen Verlautbarungen im Internet meilenweit gegen den Wind
erkennen
kann, hat noch nie Sinn gemacht. Das wird sich auch niemals ändern.
Zusammenarbeiten kann man höchstens mit Menschen, die auch wissen,
was sie
wirklich wollen und welche auch nach ihrem eigenen Vereinszweck
tatsächlich
im Sinne der eigenen Satzung handeln. Genau das ist weder beim DAKfCBNF
und
leider auch die letzten Jahre bei der DFA nicht mehr der Fall gewesen.
Überall ist eine starke Profilneurose, die weit über den
Basiszielen der
Verbandsarbeit steht, bei den gewählten Vorstandsmitgliedern
festzustellen.
Und die ist stets noch gepaart mit einer Portion Überheblichkeit
und
Rechtsmißachtung, daß jedem Demokraten der Atem stockt.
Demokratische Grundrechte werden mit Füßen getreten.
Technisch zwingend
nötige Korrekturen werden durch Flachwisser aus Amateurfunkkreisen
kleingeredet und dadurch werden elementare Rechte aller CB-Funker
verwirkt.
Ein weiteres Beispiel dafür. Zitat:
--------------
Ehrenbeirat Mathias Czaja
referierte zum Thema "4 Watt ERP". Diese Grenze
sei für den CB-Funk
erstmals mit der Allgemeinzuteilung 2003 eingeführt
worden. Vorher sei lediglich
die Ausgangsleistung am Funkgerät maßgeblich
gewesen. Czaja plädierte
dafür, die zulässige äquivalente Strahlungsleistung
(nicht die
Gerätausgangsleistung!) auf 12 Watt ERP anzuheben.
-----------
Zitatende
Alleine mit der Bennenung dieser Strahlungsleistung von nur 12 Watt ERP
reiht sich Mathias Czaja nahtlos in die Dummschwätzergemeinde der
sich im
CB-Bereich wichtigtuenden Funkamateure wie Franz Ahne, Alexander Eisele
oder Wolfgang Fricke (durch seine Aktivierung im RTCB) mit ein.
Damit gibt er für alle CB-Funker mit Heimstation und Hochantenne
die bisher
zulässige Verwendung von Lambda5/8tel-Antennen, von Richtantennen
und von
Antennenfeldern ersatzlos auf. Und genau dieses Recht steht ihm
genausowenig
zu, wie Franz Ahne, der eine Leistungserhöhung von 4 Watt ERP auf
lediglich
8 Watt ERP schriftlich der BNetzA vorgeschlagen hatte. Wer von der
fachlichen
Materie nur mangelhaftes Wissen besitzt, sollte sich zuerst kundig
machen.
Aber vor allem bis zu diesem Zeitpunkt des Kundigseins seine Klappe
geschlossen halten!!
Zitat:
----------
Dieses sei ein juristisches
Problem, man könne es mit der Besitzstandswahrung
der bisherigen Benutzer von
Halbwellenstrahlern begründen.
---------------
Zitatende
Wenn anstatt bisher der vom Funkgerät gelieferten 4 Watt
HF-Wirkleistung
nun die von der Antenne abgestrahlte Strahlungsleistung geregelt wird,
dann
ist das kein juristisches Problem, sondern ein elektrotechnisches.
Da bisher
"beliebige" Antennen erlaubt waren und darunter selbstverständlich
auch Richtantennen und sogar die Zusammenschaltung ebensolcher zu
Antennenfeldern, so muß die Strahlungsleistung zwingend so
groß definiert
werden, daß sie selbst im exotischten Falle den bisher über
Jahrzehnte
bereits erlaubten Möglichkeiten weiterhin entspricht. Genau das
ist unter
100 Watt ERP keinesfalls gegeben. Denn mit einem 4er Antennenfeld mit
5-Element-Yagis mit je 11 dBi Antennengewinn kommen gut 16 dBi oder gut
14
dBd Antennengewinn zusammen. 4 Watt Antenneneingangsleistung bei einem
Antennengewinn von über 14 dBd ergeben über 100 Watt ERP
Strahlungsleistung.
Ob das nun Ahne, Czaja, Eisele und Fricke nach vielen meiner
öffentlichen
Erklärungen noch mal kapieren werden?
Es sind also meine 100 Watt ERP schon ein - allerdings für alle
normalen
CB-Funker akzeptabler - Kompromiß, wenn anstatt der
Gerätesendeleistung die
Strahlungsleistung benannt werden muß.
Der Vortrag von Czaja ist aber lediglich schädliches
Dummgeschwätz eines
Funkamateurs, der die CB-Funker möglichst klein halten will, weil
er, so
wie viele andere seiner mit Lizenz geschmückten Kollegen sein
Amateurfunkzeugnis wohl überbewertet aber keinesfalls technisch
ausreichende Sachkenntnis besitzt. Aber die CB-Funker sollen stets mit
solchem Unsinn beglückt werden, denn unter diesem Clientel ist im
Gegensatz
zu Fachleuten seltenst mit Gegerede zu rechnen, womit die eigene
Profilneurose
besonders leicht gepflegt werden kann.
Zitat:
----------
Auch solle man versuchen, die
Betriebsfunker mit "ins Boot" zu
holen - dort gäbe es (mit
6 Watt ERP) das gleiche Problem (siehe dazu auch
den Beitrag "Wie viel Leistung
brauchen die CB-Funker?" unter
www.deutsche-funk-allianz.de/Technik/Leistung/Leistung.html
)
-------------
Zitatende
Über den bezeichneten Beitrag konnte ich nur meinen Kopf
schütteln. Aber
jeder darf seine Wissensdefizite und davon abgeleitete
Schlußfolgerungen
öffentlich kundtun. Das Recht auf freie
Meinungsäußerung gilt auch hier.
Die Beurteilung von Fakten jedoch sollte auch Mathias Czaja Fachleuten
überlassen, die auch wissen, worüber sie sprechen und die die
Auswirkungen
auch sachgerecht einschätzen können. Er kann es
offensichtlich nicht.
Zitat:
--------
Leider sei ein von Franz
Hornauer (bei der Besprechung mit der BNetzA am
10.11.05) eingebrachter
Vorschlag, diese Grenze auf 100 Watt ERP
heraufzusetzen, bei der
Bundesnetzagentur "übel angekommen". Der Vorschlag
sei mit dem Vorstand nicht
abgestimmt gewesen und werde bei der Behörde
offenbar auch nicht ganz ernst
genommen.
------------
Zitatende
Wenn der Mensch spinnt, dann gibt er Zeichen. Der vorstehende Absatz ist
eindeutig ein solches Zeichen. Welche Tabletten wirft denn eigentlich
Mathias Czaja ein, daß er solch wirre Aussagen überhaupt
vorträgt? Und
warum wurde er von der Versammlung - insbesondere dem Vorsitzenden oder
dessen Stellvertreter - nicht korrigiert? Die haben wohl wieder mal
geschlafen.
Tatsachen sind:
1. war der von mir vorgetragene Vorschlag wochenlang zuvor mit dem
Vorstand
per eMail schriftlich diskutiert worden. Nur ein Mathias Czaja brachte
sich
nicht in diese Diskussion mit ein und bringt dann öffentlich die
gerade
widergegebene Stilblüte zum Nachteil aller CB-Funker mit
Hochantennen zum
Besten.
2. Hatte der Vostitzende und stv. Vorsitzende bei meinem Vortrag bei der
BNetzA genauso wie Mathias Czaja dabeigesessen und auch die von mir
vorgebrachte Begründung vernommen. Diese entsprach auch der zuvor
schon in
der eMail-Diskussion dargelegten Begründung. Keiner der
Beteiligten hatte
bei der BNetzA meinem Vorschlag widersprochen - wenn es jemand getan
hätte,
wäre er von mir fachlich in der Luft zerrissen worden. Mit vielen
Beispielen
aus der Praxis. Insbesondere, wenn von der BNetzA ähnlich
dümmliche
Argumentationen wie sie jetzt von Mathias Czaja bei der
DFA-Frühjahrstagung
2006 in Neustadt/Hessen laut Bericht Fricke gekommen sind, benannt
worden
wären. Außer hilflos fragenden Blicken seitens Herrn
Göddel und Frau Kawohl
in Richtung Herrn Woditschka als Funkamateur und wohl einzig in diesem
Gespräch fachlich vorbelasteter Person kam da aber nichts.
Auch Mathias Czaja hatte bei der BNetzA am 10.11.05 nichts
Gegensätzliches
verlautbart. Und jetzt, weil HF und BPH sich in logischer Konsequenz
wegen
der ständigen satzungswidrigen Eigenmächtigkeiten des
Vorstandes aus der
DFA verabschiedet haben, kommt auf einmal dieses duckmäuserliche
Dummgeschwätz eines obrigkeitshörigen Funkamateurs, der
anstatt im Sinne
der CB-Funker im die CB-Funker-Interessen verratenden Sinne der
knebelnden
Verwaltung argumentiert?
DFA: vereinigt euch mit Ahne im DAKfCBNF, dann seid ihr dem
Wunschziel nach Knebelung der CB-Funker wesentlich näher!
3. ist die Behauptung, der Vorschlag sei mit dem Vorstand nicht
abgestimmt
gewesen (unabhängig von der Tatsache, daß hochkomplexe
Fachthemen, deren
Sachbearbeitung ich wahrnehme, mit fachlichen Nullen auch nicht
abstimmbar
sind) schlicht und einfach gelogen. Denn im Auftrage des Vorstandes
wurde
doch die schriftliche Ausfertigung eines Vorschlages der neuen
Allgemeinverfügung für den CB-Funk, an welcher ganz zum
Schluß auch Mathias
Czaja noch im nagativen Sinne mitgewirkt hatte, ohne mein Wissen
gefertigt
und der BNetzA beim Termin 10.11.05 wie auch mir selbst erst
übergeben. Ich
hatte also erst beim Termin bei der BNetzA überhaupt die
endgültige Fassung
zur Kenntnis erhalten.
4. ist mein Vorschlag nach dem geschilderten Eindruck von Mathias Czaja
wohl deshalb "übel angekommen", weil ich den Regulierern mit
meiner fachlich
einwandfreien Begründung schwere Regulierungsfehler nachgewiesen
und
damit vorgeworfen habe. Mein Eindruck ob der panisch hilflosen
Gesichtsausdrücke von Herrn Göddel und Frau Kawohl und deren
fachliche
Hilfesuche beim Herrn Funkamateur Woditschka, der früher im
Funkmeßdienst
tätig war, sprachen Bände. Aber Mathias Czaja ist wohl auch
der Typ des
"mündigen" Bürgers, der, um eine Schleimspur zu den vom
Steuerzahler
finanzierten Regulierern legen zu können, auf seine elementaren
Rechte
einfach verzichtet. Das kann er tun, solange es nur ihn ganz alleine
betrifft, aber nicht mehr, wenn auch Rechte Dritter durch seine
unüberlegte
Handlung aufgegeben werden müssen.
Wie dumm muß man eigentlich sein, um eine vorher abgestimmte
Forderung des
eigenen Verbandes selber zu torpedieren? Die "Größen" der
DFA bringen
selbst das zustande. Mathias Czaja sogar mehrfach hintereinander, weil
er
jedesmal zuvor zu faul war, an den laufenden Diskussionen aktiv
teilzunehmen und sich kundig zu machen. Bereits bei der
Frühjahrstagung in
Freden/Leine fiel er mir schon bei einem meiner Anträge in den
Rücken -
ohne jedoch (auch später auf gezielte Nachfrage) nachvollziehbare
und wirklich
beachtenswerte Gründe benennen zu können.
Zitat:
--------
Zur 10-Watt-EIRP-Grenze und der
damit verbundenen "Standortbescheinigung"
meinte Czaja, man müsse
sich dazu an den Wirtschaftminister wenden. Bisher
ist nur die Bundesnetzagentur
berechtigt, eine solche (kostenpflichtige)
Standortbescheinigung
auszustellen (Ausnahme: "Selbsterklärung" der
Funkamateure). Es solle
versucht werden, für den CB-Funk ein vereinfachtes
Standortverfahren
einzuführen, das von qualifizierten Personen
(Radio-/Fernsehtechniker,
Funkamateure etc.) oder mit Hilfe eines
zertifizierten
Computerprogramms durchgeführt werden kann.
------------
Zitatende
Aha, eine Teilzustimmung exact zu meinem Vorschlag. Aber erneut ist mein
Vorschlag nicht richtig verstanden worden. Vielleicht hilft mehrfaches
Nachlesen.
Zitat:
----------
Jürgen Walter merkte dazu
an, dass es nach seinen Informationen bereits
Initiativen von Innungen der
Radio- und Fernsehtechniker gibt, die fordern,
aufgrund ihrer fachlichen
Qualifikation Standortbescheinigungen ausstellen
zu dürfen.
-------------
Zitatende
Jürgen Walter hat hier ebenfalls lediglich meine Vorschläge
aufgeschnappt.
Es gibt keine Innung der Radio-und Fernsehtechniker, sondern nur eine
Elektroinnung. Und die hat sich zu diesem Thema noch nirgends
geäußert.
Zitat:
---------
Mathias Czaja stellte den
Antrag, der Vorstand möge das Forderungsprogramm
der DFA um folgende Punkte
erweitern:
1. Heraufsetzung der
zulässigen äquivalenten Strahlungsleistung auf 12 Watt
ERP. Damit solle ein
Bestandsschutz für die Benutzer von Halbwellenstrahlern
gesichert werden.
-----------------
Zitatende
Und was ist mit dem Bestandschutz für 5/8, 6/8, 7/8-Antennen,
für
Richtantennen, für Antennengruppen (aus mehreren Richtantennen oder
Rundstrahlern)? Hat den der Otto-Normal-Heimstations-CB-Funker einfach
so
aufzugeben, weil in den technischen Regulierungen anstatt 4 Watt ERP
ansonsten nun 100 Watt ERP mindestens benannt werden müßten
und nicht
nur 8 oder 12 Watt ERP? Weil eine Behörde fachlich damit
überfordert ist,
lediglich die richtige Zahl vor die Bezeichnung ERP zu schreiben, sollen
künftig "beliebige Antennen" nur wegen regelungstechnischer
Unfähigkeit
einer Behörde und der Dummheit von Funkamateuren und des
Unvermögens
von CB-Verbänden nicht mehr weiterverwendet oder
überhaupt verwendet
werden dürfen?
Ich würde es ja einsehen, wenn auch nur entfernt
Sicherheitskritierien
tatsächlich eine Rolle spielen könnten. Meine nun
38-jährige
Berufserfahrung und insbesondere in den letzen Jahrzehnten die sehr
intensive Beschäftigung mit allen sicherheitsrelevanten Themen im
Umgang
mit HF-Strahlung lehren mich, daß bei so geringen Sendeleistungen
von nur
4 Watt HF-Wirkleistung am Antenneneingang bei 27 MHz auch mit der besten
in der Praxis aufbaubaren Antenne keine gefährlichen
Strahlungsdichten
erzeugt werden können. Weder für Personen, noch für z.B.
Herzschrittmacher.
Gefährlicher sind da allemale mobile CB-Funker, die an einer
Mobilantenne
an ihrem Fahrzeug mit mächtigen Sendeleistungsverstärkern
hantieren. In
deren Nahfeld setzen sich Personen ganz anderen Strahlungsdichten aus.
Und
selbst da ist im Verlauf von mittlerweile 31 Jahren in Deutschland
erlaubtem
CB-Funk noch kein einziger Fall von Gesundheitsschäden oder
deswegen tot
umgefallenen Herzschrittmacherpatienten bekannt geworden.
Zitat:
--------
2. Die Inanspruchnahme dieser
12-Watt-ERP-Grenze soll freiwillig sein. Es
muss eine Regelung geben
für CB-Funker, die unter 10 Watt EIRP bleiben
wollen, um eine
Standortbescheinigung zu vermeiden. Dies ist als
Übergangsregelung
vorgesehen, bis die 10-Watt-EIRP-Regelung neu überdacht
wird.
-----------
Zitatende
Punkt 2 von Mathias Czaja ist Müll und gehört
rückstandslos entsorgt!
Zitat:
-----------
3. Es sollte CB-Funkern erlaubt
sein, eine vereinfachte
Standortbescheinigung abzugeben
- ähnlich der Selbsterklärung der
Funkamateure. Die
Inanspruchnahme von Hilfspersonen (z.B. Fachhändler,
Funkamateure oder
DFA-Beauftragte) zur Erstellung der Selbsterklärung soll
gestattet sein.
-------------
Zitatende
Punkt 3 ist schon wieder nichts als überflüssiger Nonsens!
Der CB-Funker braucht so wie die letzten 30 Jahre nach wie vor keinerlei
Standortbescheinigung, weil der Wert für die Erforderlichkeit einer
Standortbescheinigung schon um mindestens zwei Zehnerpotenzen zu niedrig
gewählt ist. Der CB-Funk muß von der
Standortbescheinigungspflicht
komplett ausgenommen werden, solange die Funkgeräte keine
größere
Sendeleistung als 4 Watt (z.B. 100 Watt) haben dürfen! Jedwede
andere
Forderung eines Verbandes, der die Interessen der CB-Funker
gemäß Satzung
wahrzunehmen hat, ist plumper Verrat an diesen Interessen!
Zitat:
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4. Der Grenzwert von 10 Watt
EIRP (Personenschutz) soll auf mindestens 20
Watt EIRP oder mehr angehoben
werden, damit CB-Funker aus der Pflicht zur
Standortbescheinigung
herausfallen. Mathias Czaja schlug vor, sich hierzu
mit den Amateurfunkvertretungen
abzustimmen.
Der Antrag wurde einstimmig
angenommen.
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Zitatende
Wenn eine Standortbescheinigung beibehalten werden soll, muß
zuallererst
deren absolute Notwendigkeit aus Sicherheitsgründen ganz klar
begründet
werden können. In meinem offenen Brief an die BNetzA vom
21.12.2005 bin ich
auch auf diese Aspekte eingegangen. Die Notwendigkeit einer
Standortbescheinigung kann im 11m-Frequenzbereich überhaupt nicht
nachvollziehbar begründet werden. Selbst bei Strahlungsleistungen
von 1000
Watt EIRP kommt bei fachlich korrekter Berechnung nach den Grenzwerten
der
26. BImSchV, die ihrerseits bereits weit zur sicheren Seite nach unten
hin
bestimmt sind, überhaupt kein beachtenswerter und mit
Absperrungsmaßnahmen
behafteter Sicherheitsraum um die Antenne zustande. Selbst bei der
Berechnungsmethode des Sicherheitsabstandes wurde mehrfach weit
zur sicheren Seite hin übertrieben. Aus reellen 30 cm
Sicherheitsabstand
(bei Strahlungsleistungen im Kilowattbereich) werden da plötzlich
übertriebene 6 m und mehr.
Eine Anhebung der jetzigen Einsatzschwelle für eine
kostenpflichtige
Standortbescheinigung der BNetzA von 10 Watt EIRP auf lediglich 20 Watt
EIRP bringt gar nichts. Immer noch würden dann sehr viele
CB-Funker mit
5/8tel Hochantennen eine immer noch absolut sinnlose
Standortbescheinigung
benötigen und Verwender von Richtantennen (HB9CV, 2-, 3-, 4- oder
mehrelementigen Richtantennen) oder solche von Antennenfeldern
ebenfalls.
Bei der Berechnung des Sicherheitsabstandes geht man aber - falsch - von
einer punktförmigen Strahlungsquelle aus, von welcher die gesamte
Strahlungsleistung ausgesandt wird. Bei einer praktisch aufgebauten
Antenne/Richtantenne teilt sich diese Strahlungsleistung aber auf die
gesamte wirksame Antennenfläche auf, wodurch im Nahbereich des
Antennenstrahlers bei korrektem Rechnen deutlich kleinere
Sicherheitsabstände resultieren. Solange CB-Funker ihre Antennen
nicht mit
effektiven HF-Leistungen von 100 Watt und mehr am Antenneneingang
speisen
dürfen, ist jegliche Standortbescheinigung unsinnig und sinnloser
Verwaltungsaufwand. Sie ist daher generell abzulehnen.
Die Abstimmung mit Amateurfunkvertretungen kann man sich getrost ganz
schenken. Da sitzen nämlich die selben Trollos wie Franz Ahne,
Alexander
Eisele oder Mathias Czaja. Wenn man dann - wie ich das schon über
einen
Antrag der DFA versucht hatte, z.B. zwei Linkfrequenzen zur gemeinsamen
Benutzung durch CB-Funker, wie auch durch Amateurfunker (mit den jeweils
für den entsprechenden Nutzer zulässigen Anlagen) im
70cm-Band haben will,
kommt von den Amateurfunkverbänden nur heiße Luft so nach
dem Motto: Bitte
Amateurprüfung machen und bei uns Mitglied werden (sprich zahlen).
Sonst
sind wir dagegen. So, als ob es da einen Besitz zu wahren gäbe.
Vom Willen
zu einer ernsthaften Zusammenarbeit und damit letztenendes
Unterstützung
für mögliche künftige Funkamateure ist nichts erkennbar.
Das Recht auf adäquate Nutzung von Frequenzressourcen steht allen
Grundstückseigentümern über ihrem Grundbesitz sowie auch
jedem Bürger (z.B.
in seiner Wohnung) zu. Natürlich müssen hierzu
übergeordnete Regeln gelten.
Denn Funkwellen machen hald nicht aprupt an der Grundstücksgrenze
halt.
Wer aber grundsätzliche Rechte schon alleine deshalb aufgibt, weil
sie
verwaltungstechnisch nur sehr schwer präzise formulierbar sind,
soll besser
Sandkörner in der Wüste zählen. Denn da richtet er
keinen Schaden für
Dritte an!
Die Empfehlung im letzten Absatz gilt nicht nur für die DFA,
sondern ganz
besonders für den DAKfCBNF, aber auch für dessen trotzige
Ableger wie etwa
DCBO oder RTCB.
Franz Hornauer
-HF-